Urteil Unfallwagen: Preis relevant

Bei Unfallwagen ist der Verkaufserlös entscheiden, nicht der Restwert Foto: Nicole Holzer

Zur Berechnung des Restwerts eines Unfallfahrzeugs wird ein Sachverständigengutachten herangezogen, das den allgemeinen regionalen Markt berücksichtigt. So auch geschehen im Fall des Bundesgerichtshofs (BGH), bei dem die Versicherung dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des festgestellten Restwerts erstattete. Mit dem Verkauf des Autos erzielte der Besitzer jedoch einen deutlich höheren Erlös. Als die Versicherung davon erfuhr, forderte sie die zu viel bezahlte Differenz zu Recht zurück, wie der BGH entschied (VI ZR 232/09).