Urteil Walkie-Talkie im Auto tabu

Handyverbot, Walkie-Talkie

Auf die Definition kommt es an: Als Mobiltelefon gelten bewegliche Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Tönen, insbesondere von Sprache mittels elektrischer Signale. Da dies auch auf Walkie-Talkies zutrifft, sind sie somit im Auto verboten. Dass sie kein Mobilfunknetz benötigen und keine Nummer gewählt werden muss, ist uninteressant (AG Sonthofen, Az.: Js 5270/10).