Urteil Wildunfall: Haare entscheiden

Wildunfälle sind eine haarige Angelegenheit Foto: Fotolia

Wenn es um Wildunfälle geht, betreiben Versicherungen gern Haarspalterei: Nicht jedes Tier erfährt beim Schadenersatz die gleiche Wertschätzung. Das bekam eine Autofahrerin zu spüren, die – in der Annahme, mit einem Wildtier in der Größe eines Hasens kollidiert zu sein – den Sachschaden (7.000 Euro) ersetzt haben wollte. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen und ließ eine Genanalyse der gefundenen Haare anfertigen. Ergebnis: Der Hase war ein Eichhörnchen. Zwar genauso tot, aber für die Versicherung ungleich günstiger. Im Bundesjagdgesetz nämlich fehlt das Eichhörnchen in der sogenannten Haarwildaufzählung –und ist somit für die Kaskoversicherung nicht relevant.

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