Urteil zu Geschäftsreisen Dienstreise ist Arbeitszeit

Dienstreisen sind nicht pauschal abrechenbar. Foto: Fotolia

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Dienstreisen zählen als Arbeitszeit. Die Folgen sind weitreichend.

Es ist ein Präzedenzfall: Das Bundesarbeitsgericht hat bei einem Mitarbeiter eines Bauunternehmens geurteilt, dass dessen Dienstreise nach China nicht pauschal mit acht Stunden pro Tag abgerechnet werden darf. "Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten", heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts. Der Kläger sei vertraglich dazu verpflichtet, auf wechselnden Baustellen im In- und Ausland zu arbeiten.

Weil dieses Urteil auch auf andere Verkehrsmittel wie die Bahn oder das Auto übertragbar ist, könnte es weitreichende Folgen für die Arbeitswelt haben. Gerade bei Außendienstlern, die mit dem Auto unterwegs sind, ist eine einheitliche Regelung wünschenswert. Je nach Unternehmen wird die Zeit im Dienstwagen unterschiedlich gewertet. In vielen Firmen wird zudem unterschieden, ob der Mitarbeiter tatsächlich Fahrer oder »nur« Beifahrer war. Letzterer geht arbeitsstundenmäßig oft leer aus. Experten gehen davon aus, dass das Urteil auch für Inlandsreisen gelten müsse. Endgültig geklärt ist die Sachlage allerdings erst, wenn das Bundesarbeitsgericht die Urteilsbegründung veröffentlicht.