Abgasskandal Kunden können vom Kaufvertrag zurücktreten

Symbolische Uebergabe des Volkswagen Markenpavillon an die Autostadt Foto: VW

Manipulierte Abgaswerte gelten als erheblicher Mangel. Das berechtigt laut Urteil vom Landgericht Hamburg den Käufer vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Nun sorgt ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg für Aufsehen, wonach der Käufer vom Autokauf zurücktreten kann. Die Richter sehen in der Manipulation der Abgaswerte einen erheblichen Mangel, der zum Rücktritt berechtigt. (LG Hamburg; AZ: 301 O 96/16). Der Fall: Im März 2014 kaufte die Frau von einem Audi-Händler einen Audi Q3 Diesel für rund 34.000 Euro. Dessen Motor war mit einer Software ausgestattet, die je nachdem, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder in realem Fahrbetrieb befindet, unterschiedliche Abgasreinigungsmodi in Gang setzt. Darüber informierte der Konzern die Käuferin schriftlich im Februar 2016. Darin hieß es, dass die Werte im realen Farbebetrieb schlechter seien als im Prüfungsmodus. Eine Instandsetzung werde noch starten.

Genehmigung und Zulassung aufgrund falscher Werte

Mit Anwaltsschreiben rügte die Kundin noch im Februar 2016 die Software als Sachmangel. Sie setzte eine Mängelbeseitigungsfrist bis zum 11. März 2016. Ein entsprechendes Update war jedoch technisch noch nicht möglich, so dass die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Der Audi-Händler aus Hamburg verwies auf eine Rückrufaktion und darauf, dass die Nachbesserung nur einen sehr geringen Zeit- und Kostenaufwand verursachen würde.
 
Das Landgericht in Hamburg entschied, dass die Käuferin ein Rücktrittsrecht habe und der Händler den Wagen zurücknehmen müsse. Der Mangel liege darin, dass die Straßenverkehrszulassung und die Genehmigungen des Autos auf der Grundlage falscher Werte erteilt worden seien. Letztlich seien niedrigere Abgaswerte vorgetäuscht worden. Damit sei das Auto nicht vorschriftsmäßig. Außerdem sei dieser Mangel nicht geringfügig, wie von Audi behauptet. Unerheblich sei der Mangel dann, wenn für die Behebung des Mangels lediglich ein Prozent der Anschaffungskosten aufgewendet werden müsste.