Verkauf Gebrauchtwagen Angaben müssen stimmen

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Das Gericht toleriert auch keine Flüchtigkeitsfehler: Eine zu niedrige Tachoangabe beim Verkauf eines Gebrauchtwagen kann teure Folgen haben.

Verkaufen Flottenmanager ihre gebrauchten Firmenwagen in Internet-Autobörsen, sollte sie möglichst genau auf die Richtigkeit der Angaben achten. Sind diese fehlerhaft, kann eine teure Unterlassungsklage drohen. Bei einem in zweiter Instanz verhandelten Rechtsstreit wurde der Verkäufer eines älteren VW Golf entsprechend verklagt. Sein nur 1.100 Euro teures Auto wurde mit einem Kilometerstand von 2.040 statt 204.032 Kilometer inseriert. Aufgrund der Algorithmen des Onlineportals wurde das Inserat zudem als "Top-Angebot" herausgestellt beworben.

Gegen diese fehlerhafte Anzeige wurde Klage auf Unterlassung beim Landgericht Köln eingereicht. Nach einem Vergleich der Parteien musste das Gericht nur noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Diese wurden dem Kläger auferlegt, da nach Ansicht der Richter bei der fehlerhaften Angabe keine Irreführung durch den Beklagten vorlag, denn aufgrund der großen Diskrepanz von Preis und Kilometerstand und einem Bild in der Anzeige mit dem Original-Tachostand sei der Fehler leicht erkennbar gewesen.

Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln (AZ:6 W 25/20) allerdings aufgehoben und die Verfahrenskosten dem Beklagten auferlegt. Wie der Rechtsanwaltsportal "RA-Online" berichtet, bewertete das Oberlandesgericht die fehlerhafte Tachoangabe als unlauter, da diese zur Bewertung als "Top-Angebot" geführt habe. Dabei sei es nach Meinung des Gerichts unerheblich, dass die Bewertung zum Top-Angebot nicht vom Beklagten, sondern von der Börse automatisch vorgenommen wurde.