Verkehrssünder Bei der Polizei lieber schweigen

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Verkehrssündern, die bei der Polizei allzu redselig sind, kann auch rechtlicher Beistand nicht mehr helfen. Dann nämlich, wenn sie sich selbst schon zum Beweis gemacht haben.

Wird ein Autofahrer von der Polizei befragt, ist das für den Betroffenen mitunter eine psychische Ausnahmesituation. Zu große Redseligkeit kann dabei von Nachteil sein, ist doch eine vermeintlich gute Ausrede womöglich rechtlich gesehen das komplette Gegenteil: Wer zum Beispiel auf den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung mit der Ausflucht reagiert, er sei ganz fürchterlich in Eile gewesen, der gesteht nicht nur seine Schuld ein, sondern belegt sogar vorsätzliches Handeln, warnen die Rechtsexperten der Arag-Versicherung. Das kann eine Verdoppelung des Bußgeldes bedeuten.

Schnell kann man sich auch zum Beweismittel gegen sich selbst machen, wenn man zum Beispiel die Frage, ob man alleiniger Fahrzeugnutzer ist und sich zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Straße befunden hat, positiv beantwortet. Liegt für diesen Zeitraum eine so genannte Kennzeichenanzeige ohne konkrete Beschreibung des Fahrers vor, so hat man selbst den Beweis geliefert. Die richtige Reaktion laute "Hierzu mache ich keine Angaben", empfehlen die Arag-Experten.