Versicherter Reifenplatzer Versicherung zahlt auch ohne direkten Unfall

Reifenplatzer Foto: Ilona Jüngst

Problem und Ärger gibt es bei der Kaskoentschädigung immer wieder, wenn der Versicherer nicht zahlt, weil der Schaden angeblich aus dem normalen Betrieb des Fahrzeuges entstanden ist und kein Unfall vorliegt.

Ein Gutachten "rettete" aber die Entschädigung in einem Fall des Landgerichts Karlsruhe. Dabei ging es um einen geplatzten Reifen, der weitere Schäden an der Karosserie verursacht hatte. Der Versicherer war der Ansicht, dass er nicht leisten muss, weil der Schaden aus dem gewöhnlichen Fahrtbetrieb entstanden sei, also ein Betriebsschaden vorliege. Dem schlossen sich die Richter nicht an, weil der Sachverständige festgestellte, dass der Reifen aufgrund eines größeren eingefahren Fremdkörpers platzte. Daher habe sich der Unfallbegriff verwirklicht. "Das unmittelbar und plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis ist hier nicht der Reifenplatzer als solcher, sondern das Einfahren des größeren Fremdkörpers", so die Richter (AZ: 9 O 95/12). Daher muss die Kaskoversicherung den Schaden bezahlen.

Tipp: Unternehmen, die dem Streit um Betriebsschäden aus dem Weg gehen wollen, können sie mitversichern. Das nicht nur in guten Flottenversicherungsverträgen möglich. Auch wer nur ein einzelnes Fahrzeug vollkaskoversichern möchte, kann am Markt hochwertige Policen kaufen, die solche Schäden mit abdecken. "Wer viel Geld in sein Auto investiert hat, möchte es auch gut geschützt wissen", sagt Thomas Jäckel, Kfz-Experte der Axa-Versicherung. Daher deckt beispielsweise der Tarif mobil komfort viele der Betriebsschäden mit ab. Versichert sind beispielsweise Fahrzeugschäden durch das Verrutschen der Ladung. Allein Verschleißschäden bleiben unversicherbar.