Versicherung Schutz für die Flotte

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So finden Sie die richtige Versicherung für die Flotte

Während in den letzten vier bis fünf Jahren die Preise bei den Flottenversicherungen regelmäßig sanken und auch Fuhrparks mit einer hohen Schadenquote meist günstig unterschlupfen konnten, signalisieren die Autoversicherer derzeit sehr deutlich, dass der Markt für Flottenbetreiber schwieriger wird. »Die Luft wird deutlich dünner«, sagt Dirk Schmidt, Experte für Flotten­policen beim Versicherungsmakler Scheithauer aus Wuppertal. Bei einer Schadenquote von über 70 Prozent gilt eine Flotte längst als Problemkind.

Schadenverlauf entscheidend

Ein Blick auf den Schadenverlauf genügt. Sieht es hier schlecht aus, können Unternehmen beispielsweise mit einer Bonus-Regelung positiv gegensteuern. Dabei lobt das Unternehmen für unfallfreie Fahrt am Jahresende einen Bonus aus. Auch die Größe des Fahrzeugmodells kann von der Schadenbelastung abhängig gemacht werden. Bei einem Mittelständler aus dem Rheinland gilt: Dienstwagenfahrer, die viele Schäden verursachen, verlieren beim nächsten Fahrzeugwechsel ihr Recht auf den Standard-Mittelklassewagen und müssen auf eine Klasse tiefer umsteigen. Möglich ist es zudem, mit einem Fahrtenschreiber Einfluss auf die Fahrweise der Mitarbeiter zu nehmen.

»Hier reicht schon mal ein Placebo, also eine reine Attrappe«, weiß Andreas Kutschera, Versicherungsberater aus Mönchengladbach. Kann das Unternehmen nachweisen, dass sich durch entsprechende Schadenverhütungsmaßnahmen die Unfallbelastung reduziert wurde, ist das ein schwerwiegendes Argument für die Verhandlung mit der Versicherung. Ganz wichtig: Ein schlechter Unfallverlauf muss genau analysiert werden. Er könnte beispielsweise allein die Folge einzelner schwerer Unfälle sein. »Solche Großschäden sollte ein geschickter Berater wegverhandeln. Sie sind ja Zufallsereignisse«, erläutert Oliver Löhrke vom Frankfurter Versicherungsmakler Hoesch & Partner.

Haftungsfreistellung

Was pfiffige Berater möglich machen, zeigt das »Haftungsfreistellungs-Modell«. Dabei werden alle Fahrzeuge eines Unternehmens von einer Tochter an alle anderen Unternehmensbereiche »verliehen«. Die »Entleiher« unterschreiben eine Haftungsfreistellung. Sie kann beispielsweise vorsehen, dass bei grob fahrlässig verursachten Unfällen in der Kasko voll gezahlt wird oder dass auch für ältere Navigationsgeräte nach einem Diebstahl immer der Neupreis ersetzt wird. »Diese umfassende Haftungsfreistellung wird dann versucht, eins zu eins zu versichern«, erläutert Berater Kutschera. Sparen lässt es sich mit einer höheren Selbstbeteiligung.

Dies zeigt das Beispiel einer Großflotte von rund 600 Fahrzeugen. Im vorigen Jahr zahlte das Unternehmen rund 210.000 Euro Versicherungsprämie. Die Schäden beliefen sich auf 130.000 Euro. »Diese Schadenhöhe ist schon seit Jahren weitgehend konstant«, so Kutschera. Daher verhandelt das Unternehmen derzeit auf Basis des sogenannten Haftungsfreistellungs-Modells einen neuen Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer erst ab 130.000 Euro Schäden übernimmt. Fachmännisch nennt sich diese Form eine Stop-Loss- oder Überschadenversicherung. Es werden nur noch die Spitzenrisiken abgedeckt. Erfolg: Die Prämie liegt unter Umständen lediglich bei 20.000 Euro. Unter dem Strich spart der Flottenbetreiber somit 60.000 Euro Prämie – bei deutlich besseren Bedingungen.

Bonus-Malus-Modell

Eine einfachere Version der Flottenversicherung ist das Bonus-Malus-Modell. »Hier vereinbaren Unternehmen und Versicherer eine gemeinsame Ziel-Schaden-Quote«, erläutert Maklerexperte Schmidt. Wird sie überschritten, muss der Kunde nachzahlen, wird sie unterschritten, gibt es einen Bonus. Dieses Modell kann beispielsweise im Unternehmen kommuniziert werden und ist so ein wichtiger Beitrag zur aktiven Schadenverhütung: Die Mitarbeiter wissen dann: Jeder vermiedene Unfall schlägt sich positiv zu Buche – und natürlich umgekehrt.

Einheitliche Stückprämie

Bei einer Fuhrparkversicherung erhalten alle Fahrzeugtypen eine einheitliche Stückprämie. Da dieses Versicherungsmodell auf einer Einzeltarifierung des Fuhrparks basiert, ist meist eine Grundvoraussetzung, dass bei dieser Fahrzeugflotte eine Gesamtjahresprämie von mindestens 30.000 Euro netto zusammenkommt. Auf Basis der letzten drei Schadenjahre wird dann das Flottenmodell für das jeweilige Unternehmen kalkuliert. Fahrzeuge einzeln, etwa bei einem Direktversicherer unter Vertrag zu bringen, ist wenig sinnvoll. Schon ab fünf Fahrzeuge, da sind sich die Experten einig, ist ein Flottentarif meist günstiger als die Einzel-Police.

Spezialisiert auf Kleinflotten ist die Kravag aus Hamburg. Sie hat derzeit verschiedene Branchentarife am Markt, die preislich spitze sein sollen, wie verschiedene Experten bestätigen. Hier werden die vorhandenen Fahrzeuge alle in eine sehr niedrige Schadenfreiheitsklasse eingestuft und schlagen dann zum Beispiel nur noch mit 30 Prozent der Grundprämie zu Buche. Auch für neue Dienstfahrzeuge gibt es schon enorme Vorteile: Statt 100 Prozent liegt die Einstiegsprämie in vielen Fällen bei 70 Prozent. Unerlässlich ist es für Leasingfahrzeuge, eine sogenannte Gap-Deckung, also einen Lückenschutz, zu vereinbaren. Die Versicherung ersetzt dann bei einem Total­schaden oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs die Differenz zwischen der Restleasing-Forderung und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer Selbstbeteiligung. Beim Totalschaden wird lediglich der Restwert abgezogen.Übrigens: Ein Umstieg von einem Flottentarif zum anderen ist mitten im Jahr möglich. »Wer seine Fahrzeuge an eine Tochtergesellschaft verkauft, kann sofort wechseln«, erläutert Fachmann Schmidt. Schon die Andeutung eines solchen Ausstiegs kann die Verhandlungsposition des Unternehmens stärken.