Versicherung Kasko kündigen und sparen?

Kündigung, Stempel

Die Kasko kündigen und das Ersparte für den Notfall zurücklegen? Das birgt Chancen, aber auch Risiken

Derzeit läuft es gut beim Softwarehaus IT Meyer (Name von der Redaktion geändert). Die Schadenquote der Flotte liegt bei rund 70 Prozent, das entspricht einer Nettoprämie von 74.763 Euro. Gleichzeitig ist der Aufwand für Unfallschäden seit Jahren konstant. Hier lagen die Kosten bei rund 52.000 Euro. Hinzu kommt noch die Summe für die Selbstbeteiligung. Nun überlegt das Unternehmen, ganz aus der Kaskoversicherung auszusteigen. Auf den ersten Blick ist die Ersparnis verführerisch. Denn die Kaskoschäden beliefen sich nur auf 26.000 Euro. Somit könnte das Unternehmen – bei gleicher Schadenentwicklung – jährlich rund 26.000 Euro sparen. Diese Summe könnte jedes Jahr für Schäden zurückgestellt werden, sozusagen als Notreserve für einen Megaschaden.

Kündigung: hohes finanzielles Risiko

Trotzdem bedeutet ein solcher Schritt immer volles Risiko. Derzeit stellt die gesamte Flotte des Unternehmens einen Gegenwert von rund 1,3 Millionen Euro dar. Schon zwei Totalschäden würden aus dem Gewinn einen deutlichen Verlust machen. Einfach ist eine solche Entscheidung nicht. Sie kann nur am Ende einer umfassenden Risikoanalyse stehen. »Das ist eine schwierige unternehmerische Entscheidung«, sagt Christos Sakalidis vom Versicherungsmakler Oskar Schunck. Auf den ersten Blick mögen die Vorteile überwiegen: geringere Prämie, Unfallschäden müssen nicht mehr mit dem Versicherer abgestimmt werden. Damit gewinnt der Unternehmer Zeit.

Außerdem: je geringer die Prämie, desto niedriger die Versicherungssteuer, die heute schon bei 19 Prozent liegt.  Fuhrparks ohne Kaskoversicherung mögen Leasingfirmen und Banken überhaupt nicht. Für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge ist Vollkaskoschutz Pflicht. »Unternehmer müssen aber nicht zu 100 Prozent ins Risiko gehen«, sagt Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach.

Tipp: Nur auf Schutz vor Vandalismus und selbstverschuldete Schäden verzichten

Statt voll auf die Kaskoversicherung zu verzichten, kann es sinnvoll sein, nur aus dem Schutz für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus auszusteigen und die Teilkaskoversicherung für die Flotte aufrecht zu halten. Kutschera: »Dann hat man noch Schutz bei Diebstahl, Glas- und Wildschäden sowie gegen Sturm und Hagel.« Den Ausstieg aus der Kaskoversicherung können ohnehin nur Flottenbetreiber mit stabilen Schadenverläufen wagen. Trotzdem bedarf es einer intensiven Analyse, bei der man sich einem Spezialisten anvertrauen sollte. Stichwort: Riskmanagement. Versicherungsexperte Sakalidis jedoch ist kritisch gegenüber allen, die eine solche tiefgreifende Untersuchung kostenfrei anbieten. »Das ist meist nichts wert.«

Richtiges Riskmanagement

Klassisch gesehen ist Riskmanagement ein betriebswirtschaftlicher Regelkreis. Dabei stehen drei Fragen im Mittelpunkt: Welche Risiken kann die Firma vermeiden? Welche Risiken kann sie überwälzen? Und welche Risiken kann sie selbst tragen? Nur ein Beispiel: Mit Gefahrguttransporten sind erhebliche Risiken verbunden. Die Auflagen und die Versicherungskosten sind hoch. So könnte ein Unternehmer zum Schluss kommen, dass der Aufwand im Vergleich zum Gewinn in keiner Relation steht und aus dem Geschäft aussteigen. Übertragen auf den Fuhrpark stellt sich somit die Fragen: Brauche ich die Flotte? Gibt es Möglichkeiten, auf Teile des Fuhrparks zu verzichten? Hohe Versicherungskosten lassen sich am ehesten vermeiden, wenn keine Unfälle mehr passieren. Mit einer geringen Schadenquote ist der Unternehmer Liebling der Versicherer.

Schlechte Schadenquote bringt höhere Selbstbeteiligung

Im Umkehrschluss: Bei einer anhaltend ungünstigen Schadenquote folgt auf die Erhöhung der Selbstbeteiligung, der Forderung nach Ausschlüssen und Prämienerhöhungen nicht selten die Kündigung des Versicherers. »Der spricht dann von Flottensanierung«, sagt Klaus-Jürgen Hohmann, Inhaber der Hohmann Consulting aus Hilders bei Fulda. Mit effektivem Riskmanagement, so verspricht der Berater, könnten bis zu 60 Prozent aller Versicherungsschäden im Fuhrpark verhindert werden.

Die Experten werten die Ursachen der Schäden nach Anzahl, Art, Mehrfachverursacher und Höhe sowie nach direkten und indirekten Kosten aus. »Auf dieser Basis ergeben sich dann die Eckpfeiler für eine individuelle Schadenminimierung im Unternehmen und für das spätere Controlling«, erläutert Hohmann. »Ein solches Modell funktioniert natürlich nur, wenn das Unternehmen bereit ist, mit Geld und vor allem mit Zeit in Vorleistung zu gehen«, warnt Versicherungsexperte Sakalidis. Rückfahrkameras, Einparkhilfen oder eine neue Einsatz- und Tourenplanung müssen erst einmal finanziert werden. Und leider würden Schadenverhütungsmaßnahmen in aller Regel nicht direkt wirken. Sie müssten gerade in der Anfangsphase regelmäßig überprüft werden, um eine Fehlsteuerung zu verhindern. »Für die Fahrer haben wir pädagogisch fundierte Seminare entwickelt, bei denen die Trainer aus der Praxis kommen und die Sprache der jeweiligen Zielgruppe sprechen«, so Hohmann.

Risikoschutz auf Vordermann bringen

Der Aufwand kann sich lohnen, wie Oliver Löhrke, vom Versicherungsmakler Hoesch & Partner aus Frankfurt, bestätigt. »Weniger Schäden bedeuten automatisch weniger Selbstbeteiligung und geringere indirekte Kosten.« Beispiel: 30.000 Euro gesparter Aufwand entsprechen bei einer dreiprozentigen Umsatzrendite 1.000.000 Euro Mehrumsatz.Wer diesen Aufwand scheut, sollte zumindest seinen Risikoschutz auf Vordermann bringen. Natürlich ist Versicherungsmakler Sakalidis parteiisch, wenn er für den Umstieg weg vom Versicherungsvermittler hin zum Makler wirbt.

Doch tatsächlich ist bei Maklern aufgrund ihres Beratungsmandats mindestens einmal im Jahr ein Gespräch notwendig, bei dem der Makler auf die Risiken aufmerksam macht. So muss nach Änderungen im Fuhrpark häufig der Versicherungsschutz angepasst werden. »Werden plötzlich Leasingwagen genutzt, braucht ein Unternehmen einen Gap-Schutz«, warnt Sakalidis. Diese Erweiterung sorgt dafür, dass beim Totalschaden genügend Geld bereitsteht, um den Vertrag zu erfüllen. Wird dieser Schutz von den Maklern übersehen, haften sie für einen solchen Fehler und müssen aus ihrer Berufshaftpflicht für den Schaden aufkommen.