Versicherungsbetrug Unschuldig im Visier der Versicherungen

Unfall Foto: DeVIce - Fotolia

Versicherungen gehen härter gegen Betrüger vor. Unternehmen müssen aufpassen, denn dabei geraten ganz schnell auch Unschuldige ins Visier.

Versicherungsbetrug sei ein regelrechter Volkssport, behaupten die Assekuranzen. Weswegen sie vermeintlich verdächtige Personen und Fahrzeuge – oft vorschnell – in die Anti-Betrugsdatei aufnehmen. Doch möglicherweise haben sie dabei das Augenmaß verloren. Michael Weber vom Institut für Unfallanalysen warnt: Teilweise würde Geschädigten Betrug vorgeworfen, weil sie nach einem Unfall einen Vorschaden nicht angegeben hätten – den sie aber gar nicht kannten, weil ihn der Vorbesitzer verursacht hatte.

Die Suche nach schwarzen Schafen wird intensiviert

Auch der Bund der Versicherten (BDV) sieht das Vorgehen kritisch. Das Thema werde künstlich aufgebauscht. "Unschuldige dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden", sagt BDV-Vorstand Axel Kleinlein. Im Zuge einer Überarbeitung der Anti-Betrugsdatei, die eigentlich dem Datenschutz dienen sollte, wurde gleichzeitig die Suche nach schwarzen Schafen intensiviert. So finden sich verstärkt Pechvögel mit häufigen Schäden auf der schwarzen Liste wieder.

In der Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zum Beispiel schreiben Versicherungen Kunden ins Hinweis- und Informationssystem (HIS), sobald sie innerhalb von 24 Monaten drei Schäden melden. In der Kfz- und Rechtsschutzversicherung liegt die Schwelle mit vier Schäden in zwölf Monaten etwas höher. Damit wolle man die Betrugsabwehr verstärken, begründet die GDV-Arbeitsgruppe Sach-Kriminalität die neuen Regelungen.

Informa Insurance verwaltet die Anti-Betrugsdatei

In der Autoversicherung wird aber nicht nur jeder Fahrzeugdiebstahl und jeder Totalschaden gemeldet, auch bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis, muss man mit einem Eintrag rechnen. Ein Beispiel: Der Versicherungsangestellte Jan Meder (Name geändert) bearbeitet den Unfallschaden eines Audi A6. Rund 8.000 Euro soll der Streifschaden auf der Fahrerseite kosten. Der Geschädigte will den Schaden selbst instand setzen und beansprucht eine Entschädigung auf Basis eines Schadengutachtens. So weit, so gut.

Doch bei fiktiv abgerechneten Schäden darf ab einer bestimmten Entschädigungssumme neuerdings die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ins HIS gemeldet werden. Was Meder prompt erledigt. Auf Drängen von Datenschützern verwaltet die neu gegründete Informa Insurance die Daten und ist nun nach aktuellem Datenschutz organisiert. So soll die neue Anti-Betrugsdatei nicht nur transparenter, sondern auch schneller sein. Daher landet Sachbearbeiter Arnold Schwarz (Name geändert) einen Treffer, als er einen 8.000 Euro teuren Streifschaden an einem Audi A6 überprüft: Den Wagen hat nicht nur ein anderer Versicherer gemeldet, er weist scheinbar erneut den gleichen Schaden auf. Der Unternehmer wollte zweimal Kasse machen!

Im Betrugsfall riskieren Dienstwagenfahrer ihren Job

Künftig dürfen selbst Unfallzeugen im HIS gespeichert werden, sind sie einmal wegen Betrugs aufgefallen. "Oft gehören diese Täter zu einem Autobumser-Ring", erklärt Thomas Lämmrich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die gleichen Personen tauchten mal als Fahrer, mal als Anspruchssteller oder als Zeugen auf. Eine andere typische Betrugsmasche sind angebliche Schubkarren- oder Fahrradkollisionen mit einem Pkw, die in Wahrheit von einem selbst verschuldeten Unfall herrühren. Schummelnde Dienstwagenfahrer riskieren ihren Job. So entlarvte ein Unternehmen in Frankfurt einen Mitarbeiter, der unrechtmäßig 2.000 Euro Schadenersatz kassiert hatte. Der Chef zwang den Mitarbeiter, selbst zu kündigen – völlig rechtmäßig, wie das Arbeitsgericht entschied (Az.: 9 Ca 7095/04).

Flottenchefs sollten überlegen, ob sie auch das Unterschlagungsrisiko von Dienstwagen absichern. "In der normalen Kaskoversicherung ist Unterschlagung ausgeschlossen, eine Sondervereinbarung für Firmen ist aber möglich", sagt Versicherungsmakler Lutz Thermann. Alternativ könne man eine Vertrauensschadenpolice für das Unternehmen abschließen. Laut GDV gehen Versicherungen durch Betrügereien jährlich rund vier Milliarden Euro verloren und müssen letztlich über höhere Prämien bezahlt werden. Daher dient das HIS-System durchaus dem Verbraucherschutz.

Wer im HIS steht, muss mit intensiverer Überprüfung rechnen

"Bei 30 Prozent aller Betrugsfälle kommt der erste Fingerzeig aus dem HIS", sagt Lämmrich. Deswegen dürfen auch ehrliche Autobesitzer routinemäßig ins HIS eingetragen werden. Gegen Autobumser-Banden soll ein Auffälligkeiten-Katalog helfen, wenn etwa das Schadenbild laut Gutachter nicht mit der Schilderung des Unfallhergangs übereinstimmt. Ab welcher Schadenhöhe eine Meldung erfolgt, will der GDV aber ebenso geheim halten wie die Auffälligkeiten, die zu einer Eintragung berechtigen. "Wenn wir diese Kriterien veröffentlichen, würden wir den Tätern eine Betrugsanleitung liefern", erklärt Lämmrich.

Zudem bedeute eine Eintragung ins HIS nicht, dass der Kunde künftig keine Versicherung mehr bekommt. Der Betroffene muss aber damit rechnen, dass die Assekuranz Schäden intensiver überprüft. Gut zu wissen: Eine Speicherung ohne Wissen des Versicherten ist nicht mehr erlaubt. Jeder kann mittlerweile kostenlos prüfen, ob er oder sein Fahrzeug auf der schwarzen Liste steht. Steht ein Betrugsverdacht im Raum, sollte man sofort handeln. "Wenn der Versicherer nicht zahlt, hilft es wenig mit ihm zu diskutieren", warnt Rechtsanwalt Arno Schubach. Dann müssen Betroffene rechtlich prüfen lassen, ob mögliche fehlerhafte Angaben in der Schadenanzeige lediglich fahrlässig entstanden sind. Wirken sich diese Fehler gar nicht auf den Schadenersatz aus, muss der Versicherer zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit gibt es immerhin noch eine Teilentschädigung. Anwaltskosten, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen, übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung.