Versicherungsmakler

Foto: Erwin Wodicka

Makler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind nicht vertraglich an eine Gesellschaft gebunden.

Die Versicherungsmakler stehen auf der Seite des Versicherungsnehmers, sie sind sogenannte treuhänderähnliche Sachwalter seiner Interessen. Im Schadenfall helfen sie neben Leasinganbietern und Versicherern und haben anders als diese nicht ihre eigenen Interessen im Sinn. Schließlich werden sie vom Versicherungsnehmer beauftragt und bezahlt. Die Rechte und Pflichten des Maklers hängen vom Vertrag ab.