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Wallbox im Mehrfamilienhaus Ausbau ausgebremst

Foto: Peugeot

Wer in einer Wohnung wohnt, guckt beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur für E-Autos häufig in die Röhre. Daran ändert auch ein gut gemeintes Gesetz nichts.

Seit Ende 2020 gilt in Mehrfamilienhäusern das Grundrecht auf eine Elektroauto-Wallbox. Seitdem können missgünstige Miteigentümer die Installation einer Ladestation in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen oder auf Stellflächen nicht mehr verhindern. Das lange erwartete Gesetz wurde einhellig begrüßt. Doch nun droht die Corona-Krise, seine Wirkung verpuffen zu lassen. Leidtragende sind E-Autofahrer, die in einer Miet- oder Eigentumswohnung leben.

Das Ende vergangenen Jahres in Kraft getretene überarbeitete Wohneigentumsgesetz sollten einen gewichtigen Hemmschuh für den Ausbau der E-Mobilität beseitigen und die Installation einer Ladestation auch für Wohnungseigentümer und -mieter erleichtern. Bis zu der Novelle musste die gesamte Wohneigentümergemeinschaft dem Ladesäuen-Bau zustimmen – und zwar einstimmig. Und das auch, wenn es nur um eine einzelne Anlage an einem einzigen Stellplatz ging. Entsprechend schwierig war es für E-Autobesitzer, ihre Pläne durchzubringen. Vor allem, wenn man in der Gemeinschaft zerstritten war und einer der Mitbesitzer den Blockierer gab.

Das neue Gesetz hat die Schwierigkeiten nun zunächst behoben, wie Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) erklärt. Auch die missgünstigsten Nachbarn könnten eine Ladestation nun nicht mehr verhindern. Allerdings kommt der künftige E-Mobilist weiterhin nicht komplett an der Wohneigentümergemeinschaft vorbei: Sie darf immer noch über Art und Umsetzung der Maßnahme abstimmen. "Eine Eigentümerversammlung ist daher weiterhin nötig", so Kaßler. Diese sei zu Corona-Zeiten allerdings nicht immer ohne weiteres organisierbar.

Generell verboten sind Eigentümerversammlungen zwar nicht. Je nach Bundesland gibt es allerdings zahlreiche Auflagen, vor allem was die Zahl der anwesenden Personen betrifft. Gerade für große Gemeinschaften ist es daher schwer, sich corona-konform zu treffen, wodurch im vergangenen Jahr laut Kaßler bundesweit nur ein Bruchteil der Versammlungen stattfand. Allerdings ermöglicht der Gesetzgeber nun explizit die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, was die Willensbildung erleichtern dürfte – wenn sich die Gemeinschaft auf die neuen Möglichkeiten einlässt.

Die ausbleibenden Beschlüsse sind nicht nur aufgrund der zeitlichen Verzögerung ein Problem. Es geht auch um Geld – und zwar um bis zu 900 Euro pro Ladesäule. Das nämlich ist der Betrag, den der Bund seit Ende November bei der Installation einer Wallbox zuschießt. Allerdings möglicherweise nicht mehr lange, denn rund 262 Millionen der insgesamt zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro sind nach Auskunft der zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mitte Februar bereits abgerufen. "Damit könnten Wohnungseigentümer gegenüber Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern bei einem begrenzten Etat der Wallbox-Förderung vielfach das Nachsehen haben, wenn entsprechende Beschlüsse zu spät gefasst werden", so Kaßler.

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Wie sich der Anteil der Antragssteller zwischen Eigenheim- und Wohnungsbesitzern aufteilt, erhebt die nationale Förderbank nicht. Allerdings liegt die Zahl der geplanten Ladepunkte pro Antrag aktuell bei zirka 1,23, was auf einen relativ hohen Anteil von Ein-und-Zweifamilienhaus-Besitzern hinweisen dürfte. Zudem sind 98 Prozent der Antragssteller Privatpersonen – und eben keine Hausverwaltungen.

Doch selbst wenn Eigentümerversammlungen in Kürze wieder möglich sein sollten, ist das Problem keinesfalls gelöst. Denn dann dürfte es bei den Handwerkern zu einem Stau kommen. Die haben zuletzt stark unter den ausbleibenden Aufträgen aus Mehrfamilienhäusern gelitten und ihre Personal- und Betriebskosten heruntergefahren. Eine plötzliche Welle an größeren Renovierungs- und Installations-Beschlüssen könnten sie womöglich gar nicht handhaben, befürchtet Kaßler

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Für den Ausbau der E-Auto-Infrastruktur bedeutet die Situation der Wohneigentümergemeinschaften ein ernstes Problem, stehen sie doch für deutschlandweit rund 4 Millionen Parkplätze. Verbände aus Autoindustrie, Energiebranche und Wohnungswirtschaft wie VDA, BDEW und GdW drängen bereits seit Jahren auf den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur, den sie als zentralen Hebel für den Hochlauf der Elektromobilität sehen. Schließlich fänden rund 85 Prozent aller Ladevorgänge an privaten Säulen und Wallboxen statt. Allerdings wohl auch künftig eher selten in Mehrfamilienhäusern.