Wegeunfall mit Diensträdern Bei Zweirädern gelten andere Regeln

Young man wearing business suit while riding an utility bicycle Foto: Fotolia

Diensträder werden von immer mehr Mitarbeitern genutzt. Bei der Regelung von Wegeunfällen gibt es allerdings Besonderheiten.

"Als Wegeunfall werden Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bezeichnet", erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aus Berlin. Umwege, Unterbrechungen oder private Tätigkeit können den Schutz kosten. Im Gegensatz zum Auto gelten für die Nutzung des Fahrrads besondere Regeln.

Laut Berufs­genos­sen­schaf­ten und Unfallkassen besteht für Radfahrer der volle gesetzliche Versicherungsschutz bei Unfällen selbst dann, wenn sie nicht den direkten Weg zur Arbeitsstätte wählen, sondern aus Gründen der Sicherheit einen Umweg fahren. Dennoch versuchen sich die gesetzlichen Unfallversicherungsträger immer häufiger, aus der Verantwortung zu stehlen. Betroffene sollten daher Umwege gut begründen. Wer hingegen als Radfahrer einem Autofahrer den Weg versperrt und ihn maßregelt, unterbricht »mehr als nur geringfügig« seinen Arbeitsweg und verfolgt zudem "eigenwirtschaftliche Interessen". So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und verweigerte dem bei der Auseinandersetzung verletzten Radfahrer jeglichen Anspruch aus dem gesetzlichen Unfallschutz (Az.: L 2 U 105/09).