Wildunfall Unfreiwillige Jagd

Foto: Jochen Tack/Imago
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Jedes Jahr passieren rund 250.000 Wildunfälle in Deutschland. Wir geben Tipps, wie sich Ihre Fahrer richtig verhalten.

Herbstzeit ist Jagdzeit. Dann werden wieder unzählige Firmenwagenfahrer unfreiwillig Wild erlegen. Doch was tun, wenn der Dienstwagen Hirsch, Reh oder Hase ins Visier genommen hat? Auf keinen Fall die Beute einladen und als Sonntagsbraten in die Röhre schieben. Denn das wäre laut § 292 StGB Wilderei. Ausnahme bei Kleintieren wie Hasen. Die sollte man beim nächsten Polizeiposten abliefern So verhalten sich Ihre Fahrer richtig:

Die fünf "W" beachten

  1. Verletzte Personen versorgen.
  2. Polizei verständigen. Dabei die 5 W beachten: Wer meldet, wo (siehe Navigation) ist was passiert, wie viele Personen sind verletzt, warten auf Rückfragen. Auch angeben, welches Tier an- oder überfahren wurde.
  3. Unfallstelle sichern. Totes Tier wenn möglich an den Straßenrand ziehen. Nicht mit bloßen Händen anfassen (Tollwutgefahr). Vorsicht bei verletzten Tieren, insbesondere Schwarzwild! Falls Tier flüchtet, Richtung merken.
  4. Auf Polizei oder Förster warten. Die stellen dann auch eine Bescheinigung für die Versicherung aus.
  5. Prallt ein Auto mit Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) zusammen, so übernimmt die Teilkasko den Schaden. Ein Unfall mit Federwild ist nicht versichert. Schwierig wird es, wenn der Firmenwagen durch ein Ausweichmanöver verunfallt, womöglich gar, ohne das Tier zu verletzen. Fehlen entsprechende Spuren oder Beweise, könnte sich der Versicherer quer stellen. Außerdem: Wer wegen eines kleinen Tiers erschrickt und in den Graben fährt, geht garantiert leer aus.