Winter

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Wenn der erste Schnee des Jahres fällt, sollten Dienstwagenfahrer einige Vorbereitungen getroffen haben. Wer kein hohes Bußgeld zahlen will, unterschätzt die weiße Pracht am besten nicht.

Nicht nur Winterreifen sind obligatorisch, auch Frostschutzmittel im Scheibenwaschwasser, freigekratzte Scheiben und auf bestimmten Strecken Schneeketten. Wer das an seinem Firmenwagen nicht berücksichtigt und erwischt wird, muss Strafe zahlen. An der Nutzungsdauer von Winterreifen scheiden sich die Geister. Die häufig zitierte Faustregel für die kalte Jahreszeit lautet: von O bis O, das heißt von Oktober bis Ostern. Denn ab Herbst drohen Kälteeinbrüche, mit denen Sommerreifen schnell überfordert sind.