Winterausrüstung Andere Länder, andere Regeln

Winterreifen, Winterausrüstung, TÜV Foto: TÜV Süd

Mindestprofiltiefe in Österreich, Schneeketten in Italien, Schaufelpflicht in Schweden – wer in Deutschland alle Vorschriften zur Winterreifenpflicht einhält, riskiert unter Umständen bei der Fahrt in die Wintersportregionen trotzdem ein Bußgeld - weil dort die Vorschriften für Fahren auf Schnee und Eis strenger ausfallen.

Bestes Beispiel: die Profiltiefe. In Deutschland reichen bei Winterreifen ein Profil von 1,6 Millimetern. In Österreich müssen aber mindestens vier Millimeter sein. Wie der TÜV Süd mitteilt, ist Europa bei Winterreifenpflicht und Schneekettenbenutzung nach wie vor ein nationaler Flickenteppich – teilweise gibt es sogar Sonderregelungen für bestimmte Regionen. Experten-Tipp für die Reisevorbereitung: "Gerade im Winter sollte man sich die geplanten Routen genau anschauen und sich mit den gesetzlichen Vorschriften zum winterlichen Straßenverkehr vertraut machen", sagt Eberhard Lang vom TÜV Süd.Hier ein paar Tipps der Sachverständigenorganisation:

Profil zeigen in Österreich

Vier Millimeter tief muss das Profil zwischen Innsbruck und Wien sein, damit man die Winterreifenpflicht erfüllt. Wer mit weniger unterwegs ist, darf jedoch ersatzweise Schneeketten aufziehen. Damit lassen sich die Vorschriften erfüllen. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Die Bußgelder reichen von 35 Euro für einfache Verstöße gegen die Winterreifenpflicht bis hin zu 5.000 Euro für die schwere Beeinträchtigung der Sicherheit.

Büßen in der Schweiz

Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen, denn wird vom Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro in die Kantonskasse. Kracht es, wird zudem eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt, übrigens demselben wie in Österreich. Wer dagegen verstößt, zahlt 100 Franken Bußgeld. Neu ab 2012: Wer ab dem 1. Januar ohne Autobahnvignette erwischt wird, zahlt 200 statt bisher 100 Schweizer Franken Bußgeld.

Vorbereitet sein in Italien

Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht – in Südtirol und in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterpneus rollen. Wer von Carabinieri, Polizia Stradale, Polizia di Stato und Co. auf Sommergummis erwischt wird, zahlt rund 80 Euro Bußgeld. Übrigens: Eine Stichtagregelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Vom Po bis zur Straße von Medina: Wie heftig das Wetter im Sommerreiseland Italien umschlagen kann, das zeigen die jüngsten Unwetter von Ligurien bis nach Sizilien. Quintessenz der Politik: Italienische Behörden können kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch überall im Land zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt. Wer in den Wintermonaten in Italien mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte deshalb zumindest Schneeketten im Gepäck haben – auf den Antriebsrädern montiert sind sie als Alternative ebenfalls zulässig.       

Schilder beachten in Frankreich

Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf bestimmten Strecken auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild "pneus neige" oder "pneus hiver" gekennzeichnet. Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten zahlt man 35 Euro. Eine allgemeine Winterreifenpflicht ist ab der Saison 2012/13 geplant.

Tiefe checken für Tschechien

Böhmens Berge erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Wintersportlern. Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.

Schaufel dabei haben in Schweden

Mindestprofiltiefe in Schweden: drei Millimeter. Zusätzlich muss in Schweden vom 1. Dezember bis 31. März eine Schaufel im Kofferraum sein. Genauso ist ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser vorgeschrieben – klare Sicht für frühes Erkennen von Hindernissen wie Elchen und Co. Einzigartig übrigens eine weitere skandinavische Vorschrift: Wer in Finnland mit zu geringem Luftdruck auf den Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.