Winterreifen, Kfz-Steuer und mehr Das ändert sich 2018

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Neues Jahr, neue Regelungen: Wir sagen, worauf sich Autofahrer und Flottenbetreiber im neuen Jahr einstellen müssen.

Winterreifen

Flottenmanager wissen längst: Die M+S-Kennzeichnung sagt nichts über die Qualität eines Winterreifens aus. Soll der Reifen des Geschäftswagen bei Schnee und Eis guten Grip und kurze Bremswege bieten, muss das Alpine-Symbol drauf. Das tragen nur Reifen, die strenge Kriterien erfüllen. Nun ist das dreigezackte Bergpiktogramm mit Schneeflocke Pflicht für alle neuen Winterreifen. Umrüsten muss man die Flotte aber nicht: Pneus mit M+S-Kennzeichnung gelten rechtlich noch zum 30.9.2024 als Winterreifen.

Foto: ProMotor/Volz
Künftig werden im Rahmen der HU auch die Emissionen gemessen.

Abgasmessung

Bei Firmenwagen werden künftig im Rahmen der HU auch die Emissionen gemessen, und zwar am Auspuff über Sonde. Diese Abgasuntersuchung (AU) per Endrohrmessung ist Pflicht bei allen Fahrzeugen. Die besonders schädlichen und in der Kritik stehenden Stickoxide werden allerdings nicht erfasst. 2019 werden reale Fahrzeugemissionen dann beim Fahren im Straßenverkehr gemessen.

Schadstoffklasse

Neufahrzeuge müssen ab September 2018 Schadstoffklasse 6c erfüllen. Viele Benziner schaffen dies nur mit einem Partikelfilter. Auch für Diesel bedeutet 6c eine hohe Hürde. Um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten, benötigen sie in der Regel einen SCR-Kat samt Adblue. Beides wird die Motoren verteuern.

Foto: Opel
Ab April 2018 muss jeder Neuwagen mit dem sogenannten E-Call ausgerüstet sein.

Automatischer Notruf

Ab April 2018 muss jeder Neuwagen mit dem sogenannten E-Call ausgerüstet sein. Bei einem Unfall informiert das Auto dann automatisch die nächstgelegene Rettungsleitstelle über Standort, Fahrtrichtung, wie viele Menschen im Auto sitzen und die Art des Treibstoffes. Das im Auto verbaute GPS beziehungsweise das Navisystem ermittelt den Standort, eine Mobilfunkeinheit übermittelt die Daten. Extra Kosten dürfen für das System nicht anfallen.

Kfz-Steuer

Bereits seit September 2017 müssen Hersteller den Verbrauch von neu auf den Markt gebrachten Fahrzeugmodellen nach dem strengeren WLTP-Zyklus messen. Die Autos werden deshalb tendenziell etwas mehr verbrauchen und auch mehr CO2 ausstoßen. Die Kfz-Steuer wird aber übergangsweise bis September 2018 auf Basis des bisherigen NEFZ-Verbrauchs beziehungsweise CO2-Ausstoß‘ ermittelt. Dafür werden die WLTP-Werte auf den NEFZ-Wert umgerechnet. Bis 1. September muss die Automobilindustrie alle Modelle nach dem WLTP-Zyklus gemessen haben, also auch ältere Baureihen. Für alle ab September zugelassenen Neuwagen ist dann WLTP die Basis für die Kfz-Steuer.

Foto: Daimler
Das Notbremssystem muss künftig auf Radfahrer oder auf längs laufende Fußgänger reagieren.

Schärfere Crashnormen

Euro NCAP verschärft die Anforderungen für Crash-Tests. So muss das Notbremssystem auf Radfahrer oder auf längs laufende Fußgänger reagieren. Höher gesetzt werden künftig auch die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.Kfz-Steuer