Winterreifenpflicht Höheres Bußgeld für falsche Reifen auf Geschäftswagen

Foto: Dino Eisele

Ab Januar 2018 gelten die verschärfte Winterreifenpflicht. firmenauto sagt, worauf’s ankommt.

M+S-Reifen sind im Winter für viele Unternehmen ein guter Kompromiss. In vielen Situationen genügen sie auch. Aber anders als das sogenannte Schneeflocken-Symbol ist die Kennzeichnung M+S weder gesetzlich geschützt noch mit verbindlichen Aussagen zur Qualität verbunden. Alle ab dem 01.01.2018 hergestellten Winterreifen müssen deshalb laut der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) das Schneeflocken-Symbol tragen. Wer seine Firmenwagen allerdings eben erst mit M+S-Reifen ausgerüstet hat, muss sich keine Gedanken machen. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30.09.2024.

Damit die Winterreifen ihre Funktion auch erfüllen können, sollten sie mindestens vier Millimeter Restprofil haben. Ansonsten gelten sie bei Schneefall nicht als angemessene Bereifung und der Fahrer riskiert ein Bußgeld von 60 beziehungsweise 80 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich daran, ob und in welchem Umfang die unpassende Bereifung zu einer Behinderung des Straßenverkehrs geführt hat. Bei einem Unfall liegt der Einwand des Mitverschuldens nahe. Punkte und Bußgeld treffen übrigens nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter. Maßgeblich hierfür ist, ob er die Fahrt zugelassen oder angeordnet hat.