Winterreifenpflicht Andere Länder - andere Vorschriften

Foto: Reinhard Schmid

Fast jedes Land in Europa hat in Sachen Winterreifen seine eigenen Regeln. Wer eine Dienstreise ins Ausland plant, sollte sich daher vor Abfahrt informieren.

Bei winterlichen Straßen müssen in Deutschland passende Reifen montiert sein. Auch in anderen Ländern gibt es laut ADAC ähnliche Regelungen. In Österreich müssen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen dem 1. November und dem 15. April desFolgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schneematsch oder Eis mit Winterreifen ausgerüstet sein. Als Winterreifen gelten juristisch auch Ganzjahresreifen, sofern sie die M+S-Kennzeichnung an der Flanke tragen. Die Profiltiefe muss in jedem Fall mindestens vier Millimeter betragen. An einigen Passstraßen gibt es zudem eine Schneekettenpflicht, auf die Schilder hinweisen. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es jedoch nicht.

Italien schreibt für einzelne Strecken bei winterlichem Wetter Winterreifen oder Schneeketten vor, vor allem in den Provinzen Südtirol und Mailand. In Frankreich finden sich im Gebirge an einigen Straßen Schilder, die Winterreifen vorschreiben („Pneus
neige“).

In Tschechien gilt zwischen dem 1. November und dem 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßen vor. Luxemburg schreibt seit
diesem Jahr vor, dass ab 1. Oktober Winterreifen bei Eis, Schneematsch und Schnee zu montieren sind. Keine gesetzliche Regelung für die Verwendung von Winterreifen gibt es hingegen in der Schweiz. Das Auto sollte bei winterlichen Straßenverhältnissen aber mit den Saison-Pneus ausgerüstet sein, da selbst bei einem unverschuldeten Unfall mit Sommerreifen eine erhebliche Mithaftung möglich ist.

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in Kroatien. Bei entsprechender Witterung kann für einzelne Strecken jedoch Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine Schneeschaufel mitführen. Ohne Winterreifenpflicht kommen Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und die Niederlande aus. Dort können anstelle von Winterreifen bei geschlossener Schneedecke auch Schneeketten verwendet werden.