Zehnter ATU-Fuhrparktreff Gelungene Jubiläumsveranstaltung

Zehnter ATU-Fuhrparktreff Foto: Martin Schou

Interessante Vorträge und angeregte Branchengespräche: Auch am zehnten ATU-Fuhrparktreff nahmen wieder zahlreiche Flottenmanager teil.

Das Rhein-Energie-Stadion kennen wohl selbst die meisten Kölner nur von den Tribünenrängen. Beim zehnten ATU-Fuhrparktreff durften die rund 65 teilnehmenden Flottenmanager auch einen Blick hinter die Kulissen der Fußballarena werfen. Die Location wählte der Kfz-Servicedienstleister nicht ohne Grund: Genau hier fand auch das erste Fuhrparktreffen von ATU statt. „Damals war die Teilnehmerzahl noch überschaubar, da reichte eine kleine Loge für die Veranstaltung aus. Heute füllen wir den großen Business-Bereich vor den Logen“, sagt Großkundenbetreuer Guido Grewe stolz.

Unfallverhütungsvorschriften

Dass auch Flottenmanager außerhalb des Kölner Raumes so zahlreich zur Jubiläumsveranstaltung anreisten, lag aber mehr an den interessanten Referenten als an der Kulisse. Beim Thema Unfallverhütungsvorschrift scheint für Fuhrparkmanagern noch vieles unklar zu sein. Peter Biedebach von der BG Verkehr klärte die Teilnehmer in seinem Vortrag darüber auf, dass durch die Hauptuntersuchung bei Dienstwagen nur die Verkehrssicherheit kontrolliert wird. „Ein gewerblich genutztes Fahrzeug muss aber auf seine Betriebssicherheit überprüft werden, was eine zusätzliche Prüfung der Arbeitssicherheit aller Fahrzeuge bedeutet“, so der Experte. Auch diese könne ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit müsse bei gewerblich genutzten Fahrzeugen einmal jährlich durchgeführt werden.

Gewährleistungsrecht

Rechtsanwalt Daniel Nagel von BRP Renaud & Partner brachte den Flottenmanagern das Thema Gewährleistungsrecht im Fuhrpark anhand interessanter Praxisbeispiele näher. Der Rechtsexperte warnt davor, beim Neuwagenkauf zusätzliche Serviceleistungen abzuschließen, ohne diese vorher zu prüfen. „Der Hersteller ist ohnehin durch das Gesetz zu einer Gewährleistung über zwei Jahre verpflichtet. Zusätzliche Serviceleistungen können sich hiermit überschneiden“, erklärt Nagel.

Auch wer seine Fahrzeuge weiterverkauft, ist mangels abweichender Regelungen gegenüber dem Käufer – egal ob Privatkäufer oder Unternehmen – grundsätzlich zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet. Nagel empfiehlt deshalb, „alle Mängel des Fahrzeugs in den Kaufvertrag mit aufzulisten“. Später könne der Käufer bei diesen Punkten keine Gewährleistung mehr in Anspruch nehmen. „Gekauft wie gesehen“, das gelte schon lange nicht mehr.

Flottenmanager, die beim zehnten A.T.U.-Fuhrparktreff nicht teilnehmen konnten, haben schon am 4. Juli erneut die Chance, beim Branchentreff vorbeizuschauen. Wo die elfte Veranstaltung stattfindet, steht allerdings noch nicht fest. Weitere Infos finden Sie unter www.atu-fuhrpark-treff.de