Zertifizierter Fuhrparkmanager Teil 5 Rechtliche Grundlagen für Fuhrparkmanager

Flotte Foto: Skoda

Lehrgang zum zertifizierten Fuhrparkmanager. Von der Führerscheinprüfung bis zur Halterhaftung. Teil 5: Rechtliche Rahmenbedingungen und Versicherungsmanagement.

Jeder Fuhrparkmanager hat schon einmal davon gehört, dass er im Unternehmen auch gewisse rechtliche Pflichten hat. Doch welche sind das genau? Im dreitägigen Seminar gibt Rechtsanwältin Inka Pichler-Gieser einen umfassenden Überblick. Dabei treten immer wieder überraschende Details zutage, die im ­Alltag viel Ärger sparen können, wenn man sie kennt. Zu den Halterpflichten gehört es beispielsweise, die Fahrerlaubnis all derer zu überprüfen, die mit Firmenfahrzeugen unterwegs sein dürfen. Im Wirrwarr der EU-Führerscheinklassen helfen Übersichtslisten.

Die erste Kontrolle sollte der Fuhrparkverantwortliche immer selbst übernehmen und schriftlich dokumentieren. Danach ­empfiehlt sich eine jährliche Kontrolle, am besten unangemeldet, gern aber auch per App. Dabei gilt es, nicht nur auf die richtige Fahrerlaubnisklasse zu achten; auch Erkrankungen der Mitarbeiter können eine Rolle spielen, sofern sie die Fahrtauglichkeit einschränken.Klassiker im Fuhrpark sind Strafzettel, die oft direkt beim Fuhrparkmanager landen. Hier reicht es nicht, den Zeugen­befragungsbogen an den betroffenen Mitarbeiter weiterzugeben und zu hoffen, dass der ihn fristgerecht ausfüllt und an die Behörde zurücksendet. Denn verpassen ein paar Mitarbeiter die Frist, verordnen die Behörden inzwischen gern mal eine Fahrtenbuchauflage. Man könnte meinen, das sei das Problem des Fahrers. Zu Beginn vielleicht, doch kann die Behörde wiederholt den verantwortlichen Fahrer nicht rechtzeitig bestimmen, droht dem gesamten Fuhrpark eine Fahrtenbuchauflage.

Das musste auch ein großer Fuhrpark mit über 1.000 Strafzetteln erfahren, der gegen eine Fahrtenbuchauflage kämpft, weil in zwei Fällen der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Also füllen Sie den Zeugenbefragungsbogen aus und geben Sie an, welchem Fahrer das Auto zum Tatzeitpunkt überlassen worden war. Danach nimmt die Behörde Kontakt zum Fahrer auf, und der Fuhrpark ist aus dem Schneider.

Ähnlich wichtig ist es, Halterverantwortlichkeiten im Überlassungsvertrag an die Fahrer zu delegieren. Denn bei unklarer Grenze, wer denn nun der Halter des Fahrzeugs ist, belangen Behörden auch mehrere Parteien. Eine Fahrzeugunterweisung für die fahrenden Mitarbeiter ist da ebenso verpflichtend wie eine Einweisung in die richtige Ladungssicherung – selbst für die Laptoptasche auf dem Beifahrersitz.

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Grundsätzlich geht von jedem Auto eine Betriebsgefahr aus. Die endet erst dann, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt worden ist. Als nicht ordnungsgemäß kann schon gelten, wenn der dicke SUV über die Markierung auf der Straße hinausragt oder eine Rentnerin mit ihrem Rollator an der nicht eingeklappten Anhänger­kupplung hängen bleibt. Hier kommen dann auch Versicherungen ins Spiel, die im Seminar ebenfalls ausgiebig behandelt ­werden. So sind Sie immer auf der rechtlich sicheren Seite.

Referentin: Inka Pichler-Gieser

Inka Pichler-Gieser ist Fachanwältin für Verkehrsrecht mit Hauptaugenmerk auf die Bereiche Verkehrsunfall-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht sowie Transport- und Speditionsrecht. Sie ist "Autorechtlerin" mit Leib und Seele. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit schreibt sie für Fachzeitschriften und fungiert als Referentin zu Fragen des Verkehrs-, Versicherungs-, Transport- und Speditionsrechts. Sie gehört zum Expertenteam des Bundesverbands für Fuhrparkmanagement, des Bundesverbands der Autovermieter sowie der Dekra Akademie und ist dort auch für die Ausbildung zum zertifizierten Fuhrparkmanager zuständig.