Zu schnell im Dienst Nebenjob schützt nicht vor Fahrverbot

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Bedroht ein Fahrverbot den Arbeitsplatz eines Verkehrssünders, kann das Gericht stattdessen eine erhöhte Geldstrafe verhängen. Das gilt allerdings nicht für Nebenjobs, wie nun eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Lüdinghausen feststellen musste.

Die Frau war während ihrer Tätigkeit als Kurierfahrerin einer Apotheke mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Gegen das daraufhin verhängte eimonatige Fahrverbot wehrte sich die Senioren mit dem Hinweis, ohne Führerschein ihren Job zu verlieren.

Der Richter erkannte das Argument laut dem Deutschen Anwaltverein jedoch nicht an. Die Frau sei aufgrund ihrer Rente von 2.000 Euro nicht auf Nebeneinnahmen von 400 Euro angewiesen. Das Geld diene lediglich zur Hebung des Lebensstandards, nicht aber zur Grundsicherung. (AZ: 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12)