Teil 9 | Basiswissen Fuhrparkmanagement Haftung: So sichern sich Flottenmanager ab

Foto: fotogestoeber - stock.adobe.com

Fuhrparkmanager haften bei einigen Themen persönlich. Grund genug, sich mit den ­verschiedenen Optionen von Rechtsschutzversicherungen vertraut zu machen.

Fuhrparkleiter müssen für vieles den Kopf hinhalten. Wer etwa seinen Dokumentationspflichten nicht perfekt nachkommt, hat schnell ein schwerwiegendes Problem. Denn wenn die Polizei bei Kontrollen die Verkehrssicherheit von Fuhrparkfahrzeugen beanstandet oder ein fahruntüchtiger Kollege am Steuer seines Dienstwagens erwischt wird, ist auch der Fuhrparkmanager verantwortlich. Nachdem wir in Teil fünf dieser Serie bereits das Thema Halterhaftung ausführlich beleuchtet haben, geht es im aktuellen Artikel um die Möglichkeiten der rechtlichen Absicherung.

Firmenrechtsschutzversicherung

Zuvorderst kann das Unternehmen als Arbeitgeber die Kollegen des Fuhrparkmanagements absichern. Gibt es keine eigene Rechtsabteilung, ist eine Firmenrechtsschutzversicherung mit Fokus auf Verkehr eine gute Idee. Sie hilft zum Beispiel bei Ärger mit gegnerischen Versicherungen nach fremdverschuldeten Unfällen. Außerdem unterstützt sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen und kann so am Ende sogar Geld sparen.

Verkehrsrechtsschutzpolice

Auch bei Streitigkeiten mit der Leasinggesellschaft oder bei Bußgeldern kann eine Verkehrsrechtsschutzpolice in die Bresche springen. Ein Beispiel: Wird ein Dienstwagenfahrer bei einer Verkehrskontrolle ohne gültigen Führerschein erwischt, rückt automatisch auch das Fuhrparkmanagement ins Visier der Ermittlungen. Und sollte einem Mitarbeiter nach einem Verkehrs­unfall gar eine fahrlässige Körperverletzung ange­lastet werden, steht ein Firmenrechtsschutz dem Unternehmen zur Seite.

Lesen Sie auch Unfall 2021 Kfz-Versicherung für Unternehmen Kein Risiko für den Fuhrpark

Auch ein allgemeiner Gewerberechtsschutz kann sich aus Unternehmenssicht rechnen, schon wegen der strengen Vorgaben für den Datenschutz. So werden allein bei der digitalen Vergabe von Poolfahrzeugen oder der Führerscheinkontrolle sensible Daten gespeichert. Oder bei der Einstellung drohen Fallstricke wie die Gefahr, gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.

Nur geeignete Personen können Verantwortung übernehmen

Doch selbst wenn der Fuhrparkleiter bereits angestellt ist, droht noch Ungemach für die Geschäftsführung: Werden Halterpflichten an nicht geeignete Personen delegiert, so bleibt die Verantwortung bei der Geschäftsführung. Denn das Arbeitsrecht verlangt, dass nur persönlich wie fachlich geeignete Personen diese Aufgaben übernehmen dürfen.

Lesen Sie auch Versicherungs Engel Übersicht Fuhrparkversicherungen Der richtige Schutz für Ihren Fuhrpark

Der normale Firmenrechtsschutz beinhaltet übrigens keinen Vertragsrechtsschutz. Der setzt bei Streitigkeiten um Leasing-, Lieferungs-, Reparatur- oder Kaufverträge an. Doch ist er nicht so einfach zu bekommen: Häufig wird der Schutz nur nach individueller Prüfung durch die Versicherung angeboten und vergeben.

Spezial-Fuhrparkpolice

Doch auch der Fuhrparkleiter persönlich kann sich rechtlich bei einigen Anbietern mit einer Spezial-Fuhrparkpolice versichern. Die Kosten dafür kann der Arbeitgeber übernehmen, er muss es aber nicht. Ein Strafrechtsschutz etwa greift auch dann, wenn der Fuhrparkleitung Vorsatz bei Vergehen vorgeworfen wird. Allerdings nur, solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt: Dann wird auch die beste Versicherung ihre Leistungen zurückfordern. Der Arbeitsrechtsschutz sichert für den Fall einer Uneinigkeit zwischen Flottenmanager und Arbeitgeber ab – so kommt der Fuhrparkleiter aus einem unglücklich endenden Arbeitsverhältnis wenigstens ohne Gerichtskosten heraus.

Ursprünglicher Text von Immanuel Schneeberger, aktualisiert von der Redaktion.