Gericht: Schnelllader an Raststätten ausschreiben

Schnellladen an Autobahnen
Raststätten müssen Ladesäulen ausschreiben

Das OLG Düsseldorf kippt eine Praxis der Autobahn GmbH: Schnellladeinfrastruktur an bewirtschafteten Raststätten darf nicht mehr ohne Vergabeverfahren vergeben werden. Das bringt Vorteile für E-Autofahrer.

fastned Ladestation 2026
Foto: Fastned

Gericht stoppt direkte Vergabe von Schnellladern

Der Ausbau von Schnelllade-Infrastruktur an bewirtschafteten Autobahnraststätten in Deutschland muss künftig ausgeschrieben werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Autobahn GmbH entsprechende Konzessionen nicht wie bisher ohne Vergabeverfahren vergeben durfte. Damit hatte ein Antrag des Ladesäulenbetreibers Fastned Erfolg.

EuGH-Urteil liefert juristische Grundlage

Das Gericht stützt sich dabei auf ein bereits ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr 2025. Will die Autobahn GmbH weiter Schnellladeinfrastruktur errichten lassen, muss sie dafür nun ein Vergabeverfahren durchführen. Die juristische Klärung könnte nun für einen beschleunigten Ausbau an den attraktiven Standorten sorgen – zuletzt hatte dieser aufgrund des schwebenden Verfahrens gestockt.

Erweiterte Tankstellenkonzessionen unzulässig

Hintergrund ist eine Ergänzungsvereinbarung aus dem April 2022. Damals hatte die Autobahn GmbH bestehende Konzessionsverträge mit Tank & Rast sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH ohne Ausschreibung um den Aufbau und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur erweitert. Nach Auffassung des Gerichts war das vergaberechtlich unzulässig. Das Recht zum Betrieb klassischer Tankstellen für Benzin- und Dieselfahrzeuge umfasse nicht automatisch auch Schnellladesäulen für Elektroautos, das Geschäft mit Strom sei eben nicht einfach ein Anhängsel des klassischen Tankstellengeschäfts.

Fastned sieht Chance für Wettbewerb

Fastned wertete den Beschluss als Signal für mehr Wettbewerb und bessere Qualitätsstandards beim Schnellladen entlang der Fernstraßen. Das Unternehmen hatte den Rechtsstreit bereits 2022 angestoßen und sieht in der Entscheidung nun die Chance auf offenere Marktstrukturen an den besonders stark frequentierten Autobahnstandorten.

Raststätten als Schlüsselstandorte für E-Autos

Für E-Autofahrer ist das Urteil vor allem deshalb relevant, weil bewirtschaftete Raststätten als besonders attraktive Standorte für Ladeinfrastruktur gelten: Sie liegen direkt an der Autobahn und bieten Gastronomie, Sanitäranlagen und weitere Services. Künftig dürfte es dort stärker um Preis, Leistung und Aufenthaltsqualität gehen.