Weiterbildung als Antwort auf den Fachkräftemangel
Weiterbildung von Mitarbeitern ist ein wichtiger Aspekt der Personalentwicklung, und zunehmend auch beim Füllen der Personallücken. Und: Die Weiterbildung von beschäftigten Mitarbeitern wird zum Teil sogar staatlich gefördert, besonders, wenn die Beschäftigten keinen Berufsabschluss haben.
Neue Technologien und Integration im Fokus
Laut Sebastian Bellstedt, Leiter Produktmanagement öffentliche Förderung der DEKRA Akademie, hilft die Weiterbildung etwa bei der Schulung in neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz. Sie hilft aber auch Migranten, die nach dem Start in einem Betrieb etwa den Berufsabschluss nachholen wollen. Sie sei zudem ein gutes Instrument, damit Quereinsteiger im Unternehmen Fuß fassen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend verbessern können. Als Beispiel nennt Bellstedt etwa jemanden aus dem Bereich Einzelhandel mit einer kaufmännischen Grundausbildung, also ein Mensch mit Grundkenntnissen in Zahlen und Abläufen. Über eine Umschulung oder auch nur mehrere Teilqualifizierungen könne so ein Mitarbeiter zügig in die eigenen Bereiche eingegliedert werden. Die Weiterbildung erfolgt in einzelnen Zeitabschnitten, und am Ende steht die Anerkennung durch einen Berufsabschluss.
Motivation und Bindung durch Qualifizierung
"Weiterbildung ist aber nicht nur ein gutes Instrument im Personalbereich, um den Fachkräftemangel zu decken, sondern auch, um Personal durch Incentivierung zu halten", sagt Bellstedt. Und das Weiterbildungsangebot ist laut Bellstedt riesig: KI und Prompting im Berufsumfeld, SAP-Anwender, Verhandlungstraining im Vertrieb oder auch die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Fachlageristen – das sind nur wenige Beispiele im nationalen Onlineportal für Weiterbildungen mein-now.de. Zwei Wege führen zu einer Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Zum einen die Basisförderung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten (§ 82 SGB III).
Basisförderung übernimmt Lehrgangskosten und Zuschüsse
Die Förderung umfasst einerseits die Übernahme von Lehrgangskosten für die jeweiligen Beschäftigten und andererseits die Gewährung von Arbeitsentgeltzuschüssen für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße. Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftige beispielsweise bekommen bis zu 100 Prozent Lehrgangskostenzuschuss und 75 oder 80 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung. Bei fehlendem Berufsabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung werden sogar 100 Prozent Lehrgangskostenzuschuss und bis zu 100 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Denn Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch darauf, eine Förderung zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu erhalten.
Förderprogramme für Beschäftigte ohne Abschluss
Auch das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ist eine Lösung. Es kommt bei einem strukturellen Wandel infrage und soll Leute auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt Chancen bieten – etwa in Form von den schon erwähnten Weiterbildungen zu SAP oder Künstlicher Intelligenz. Auch hier beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent, etwa auch dann, wenn nur eine Teil-Qualifizierung gefördert werden soll – etwa die beschleunigte Grundqualifizierung, die Fahrerlaubnis, der ADR-Schein, eine KI-Schulung für Disponenten. In vielen Fällen gehen diese Maßnahmen auch über drei bis vier Monate, sodass auch hier im besten Fall für die Dauer des Lehrgangs Arbeitsentgeltzuschüsse möglich sind.
Beratung durch Dekra und Bundesagentur für Arbeit
Hinter der Weiterbildungsförderung des Bundes steht die Bundesagentur für Arbeit (BA); dort oder an den 140 Dekra Akademie-Standorten können sich Unternehmen über Förderprogramme und die Bildungsangebote für ihre Mitarbeiter beraten lassen. Laut Bellstedt gilt aber für die Personalabteilung auch einiges zu berücksichtigen: "Die HR-Abteilung sollte schon überlegen, ob sich der Mitarbeiter für den Job auch eignet. Etwa, wenn er damit den Bereich wechselt. Und Weiterbildung ist immer auch eine Frage der Motivation", so der Experte der Dekra-Akademie. "Sich weiterbilden heißt auch, selbstgesteuert zu lernen, auch mal interaktiv am Rechner, oft auch berufsbegleitend. Und selbst bei einer Freistellung wird der Alltag durcheinandergebracht – das sollten auch die Mitarbeiter berücksichtigen". Bei einer Schulung über vier Monate brauche es ein gewisses Durchhaltevermögen und Eigen-Motivation.
Motivation und Eignung bleiben entscheidend
Bellstedt weist zudem darauf hin, dass viele Lehrgänge inzwischen mit KI-Inhalten angereichert werden. "Bei digitalen Inhalten ist es wichtig darauf zu achten, dass die Schulungen immer mit Zertifikaten versehen sind, wie der AZAV-Zertifizierung. Bei Angeboten zur Berufsausbildung sollte hingegen immer auch eine Kammerprüfung vorliegen". Und nichtsdestotrotz sei eines wichtig: dass Unternehmen auch weiter ausbilden - Fachlageristen und Fachkräfte für Lagerlogistik, aber auch Mitarbeiter für das für Büromanagement und Speditionskaufleute.








