Dienstwagen-Überlassung/Überlassungsvertrag

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Für viele Mitarbeiter ist der eigene Firmenwagen ein Privileg. Die meisten dürfen das Fahrzeug auch privat nutzen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Für alle Betriebsmittel, die einem Mitarbeiter zur Ausübung seiner Tätigkeit überlassen werden, gilt: Er muss sorgsam mit diesen umgehen. Dazu gehört auch der Dienstwagen. Insbesondere bei Leasingfahrzeugen ist eine detaillierte Vorgabe der Nutzungsbedingungen wichtig. Der Überlassungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Fahrer. Darin ist dann etwa festgelegt, ob der Mitarbeiter mit dem Wagen in den Urlaub fahren darf oder wer den Sprit für Privatfahrten zahlt.