Erdgas/Flüssiggas Förderung soll verlängert werden

Erdgas Zapfpistole Foto: Karl-Heinz Augustin

Das jetzt verabschiedete Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sieht vor, Erdgas und Flüssiggas auch über 2018 hinaus steuerlich zu fördern.

Derzeit gibt es keine günstigere Art Auto zu fahren als mit einem Gasantrieb. Grund: Erdgas und Flüssiggas werden steuerlich begünstigt, der Mineralölsteuersatz ist sehr viel niedriger als für Benzin oder Diesel. Doch Ende 2018 läuft diese Steuerförderung aus.
CDU, CSU, SPD und FDP hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Förderung zu verlängern. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat das Bundeskabinett nun ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Energiewende und den Klimaschutz verabschiedet.

78 Millionen Tonnen weniger Treibhausgaseim Verkehrsbereich

Bis zu 78 Millionen Tonnen Treibhausgase sollen damit in den kommenden Jahren eingespart werden. Ein Teil der Einsparungen muss der Verkehrssektor beisteuern. Das sieht die Clean Power for Transport-Richtlinie der EU-Kommission vor. Einerseits hat die Richtlinie zum Ziel, europaweit einheitliche Standards zu implementieren, andererseits verpflichtet sie die europäischen Staaten, alternative Antriebe stärker fördern und eine entsprechende Infrastruktur aufbauen. Bis November 2016 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Bundesumweltministerium schätzt, dass sich die Treibhausgas-Emissionen um 0,4 bis 0,55 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent senken lassen. Erdgas (CNG) und Autogas (LPG) als Kraftstoff spielen dabei eine wichtige Rolle. Durch die Fortschreibung der Steuerermäßigung sollen 0,25 Millionen CO2-Äquivalent eingespart werden. Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer des Lobbyverbands Erdgas mobil begrüßt die Initiative. „Wir haben in der Vergangenheit eine aktive politische Unterstützung für Erdgas als Lösung für kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehr vermisst. Die Verankerung im Klimaschutzprogramm ist somit eine wichtige Weichenstellung.“