Firmenauto Jobverlust kann vor Fahrverbot schützen

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Macht ein Verkehrssünder glaubhaft, dass er seinen Job verliert, wenn er zu einem Fahrverbot verurteilt wird, kann das Gericht auf den Entzug des Führerscheins verzichten und stattdessen das Bußgeld erhöhen. Das hat das Amtgericht Lüdinghausen entschieden (AZ: 19 Owi 89 Js 1767-07-183/07). Befindet sich der Verkehrsteilnehmer noch in der Probezeit seines Arbeitsverhältnisses, so braucht der Arbeitgeber nicht befragt zu werden, ob es zu einer Entlassung kommen könnte, denn in der Probezeit sei jederzeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich, so das Gericht.