Firmenauto Winterreifenpflicht - jetzt gilt sie

Winterreifenpflicht - Startschuss am Wochenende

Die Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge ist am Samstag (4. Dezember) in Kraft getreten. Die neue Regelung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie schreibt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte die Benutzung von Winterreifen vor. Erlaubt sind laut Bundesverkehrsministerium alle Reifen mit M+S-Kennzeichnung an der Seitenwand. Das trifft außer auf richtige Winterreifen auch auf Ganzjahresreifen zu. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen sie an beiden Achsen aufziehen, bei schweren Nutzfahrzeugen reichen die Antriebsachsen. Die Bußgelder wurden gegenüber der bisherigen Regelung verdoppelt. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt 40 Euro Bußgeld, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.