Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) öffnet ab dem 4. August 2025 die Fördertöpfe. Unternehmen können dann wieder Zuschüsse für umwelt- und sicherheitsrelevante Maßnahmen beantragen. Doch die Antragsfrist für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit beginnt am 4. August und endet richtliniengemäß am 1. September.
Überblick: Das sind förderfähige Investitionen
Laut dem BALM wurden die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen bereits mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor dem offiziellen Antragsstart im Online-Portal bereitgestellt. So haben Unternehmen ausreichend Gelegenheit, sich gezielt auf den Antrag vorzubereiten und Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Gefördert werden verschiedene Maßnahmen, die auf mehr Umweltschutz und Sicherheit im betrieblichen Alltag abzielen. Dazu zählen insbesondere:
- die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und technischen Einrichtungen, etwa für die Reduktion von Emissionen oder zur Verbesserung der Arbeitssicherheit,
- sonstige investive oder organisatorische Maßnahmen mit direktem Bezug zu Umwelt- oder Sicherheitsaspekten,
- sowie Beratungsleistungen, die sich mit umwelt- und sicherheitsrelevanten Fragestellungen im Rahmen der Unternehmens- oder Fuhrparkführung befassen.
Auch kleinere Fuhrparks werden gefördert
Mit dem Programm sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, ihre Fuhrparks umweltgerechter, effizienter und sicherer aufzustellen. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist, dass die Maßnahmen im Einklang mit den Förderrichtlinien stehen und eindeutig dem Zweck Umwelt- oder Arbeitssicherheit zugeordnet werden können.
Trotz schwieriger Lage: Förderstart gesichert
Nach Angaben des BALM stößt das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit seit Jahren auf großes Interesse bei Unternehmen. Angesichts steigender Anforderungen an betriebliche Investitionen in Umwelt- und Sicherheitsstandards habe das Amt – trotz der besonderen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 – alle zur Verfügung stehenden Spielräume genutzt, um die neue Förderperiode pünktlich zu starten. Ziel sei es, eine verlässliche, planbare Antragstellung zu ermöglichen.
Auch das separate Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme (AAS) geht in die nächste Runde: Hier beginnt die Antragsfrist laut BALM am 11. August 2025.