Ersatz nur in Deutschland möglich
Wer im Ausland sein Führerscheindokument verliert, muss ihn nach der Rückkehr in Deutschland neu anfordern. Die Auslandsvertretungen sind in solchen Fällen nicht für Ersatz zuständig, wie der ADAC erläutert. Für die Neuausstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Passfoto und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins benötigt.
Anzeige bei der Polizei kann helfen
Sinnvoll ist auch, bei der örtlichen Polizei im Urlaubsland eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige aufzugeben. Sie kann auch bei Polizeikontrollen hilfreich sein. Für Fahren ohne Führerscheindokument werden in Deutschland 10 Euro Verwarngeld fällig, im Ausland auch mehr, etwa in Holland: Dort sind es 110 Euro.
Führerscheinverlust im Ausland – das ist zu tun
1. Vor Ort handeln
- Verlust oder Diebstahl sofort bei der örtlichen Polizei melden
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige aushändigen lassen (hilft bei Kontrollen)
2. Weiterfahren im Urlaub
- Anzeige und Personalausweis/Reisepass mitführen
- In manchen Ländern können Ersatzdokumente oder Übersetzungen nötig sein
3. Nach der Rückkehr in Deutschland
- Führerscheinstelle am Wohnort aufsuchen
- Mitbringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Passfoto
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (falls verlangt)
4. Kosten & Bußgelder
- Deutschland: 10 € Verwarngeld bei Fahren ohne Führerscheindokument
- Ausland: oft deutlich mehr (z. B. Niederlande 110 €)
Tipp: Vor der Reise Kopie oder Foto des Führerscheins anfertigen – erleichtert die Neuausstellung.