Der Aufbau eigener Ladeinfrastruktur gehört für viele Unternehmen inzwischen zur Elektrifizierungsstrategie. Gleichzeitig wächst der organisatorische Aufwand für Betrieb, Abrechnung und Nutzerbetreuung. Sebastian Wietel, Teamleiter Betrieb & Service bei der Chargemaker, erklärt welche Anforderungen Fuhrparkverantwortliche bei der Auswahl eines externen Dienstleisters für den Ladepark-Betrieb berücksichtigen sollten.
Warum Ladeinfrastruktur für Fuhrparks immer wichtiger wird
Wenn Unternehmen ihre Flotte elektrifizieren, schaffen sie auch immer häufiger Ladeinfrastruktur am Standort. Nicht alle wollen den Aufwand für Betrieb und Abrechnung dafür auf Dauer selbst übernehmen. Der folgende Beitrag zeigt, worauf Verantwortliche bei der Auswahl eines Ladepark-Betreibers achten sollten.
Wie stark Unternehmen bereits in eigene Ladepunkte investieren
Immer mehr Unternehmen setzen auf eigene Ladeinfrastruktur. So zeigt die E-Mobilitätsstudie 2025 von Dataforce, dass inzwischen 44 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland über eigene Ladepunkte für Elektrofahrzeuge verfügen, während im Jahr 2020 nur 13 Prozent entsprechende Lademöglichkeiten vorhielten. Sie investierten zunehmend in eigene Ladestationen, um langfristig Kosten zu senken und Synergien zu nutzen, etwa durch die Kombination mit Photovoltaik-Anlagen.

Immer mehr Unternehmen investieren in eigene Ladepunkte für elektrische Dienstwagen.
Wo Firmenfahrzeuge heute überwiegend geladen werden
Kein Wunder also, dass das Laden auf dem eigenen Firmengelände im Vergleich zum Laden zu Hause oder an öffentlichen Ladepunkten eine zentrale Rolle im Charging-Konzept vieler Flottenverantwortlicher darstellt. Eine Marktstudie von UTA Edenred bestätigt, dass Ladevorgänge für Firmenfahrzeuge überwiegend auf dem Firmengelände stattfinden – bei elektrischen Pkw in 44 Prozent der Fälle, bei Transportern und Vans in 52 Prozent und bei Lkw und Bussen sogar in 61 Prozent.
Welche neuen Aufgaben Ladeinfrastruktur im Fuhrpark schafft
Der Aufbau eigener Ladeinfrastruktur bringt für Unternehmen allerdings nicht nur den initialen planerischen und baulichen Aufwand mit sich, sondern erfordert anschließend auch neue Prozesse rund um das Laden dienstlicher E-Fahrzeuge. Dataforce nennt in seiner E-Mobilitätsstudie 2025 unter anderem die komplexe Abrechnung von Ladevorgängen – insbesondere beim Heimladen – sowie Schulung und Abstimmung mit Mitarbeitenden als neue Herausforderungen. Für ein Viertel der Fuhrparkverantwortlichen sei die Anschaffung und Verwaltung von E-Fahrzeugen aufwändiger als bei Verbrennern; in großen Fuhrparks ab 50 Fahrzeugen stimmten sogar 35 Prozent dieser Aussage zu.
Welche Bereiche den laufenden Ladepark-Betrieb prägen
Tatsächlich bringt der laufende Betrieb von Ladeparks besondere Herausforderungen mit sich. Diese lassen sich drei Bereichen zuordnen: dem technischen Management von laufendem Monitoring bis hin zu Wartung und Instandsetzung, der Abwicklung regelmäßiger Prozesse wie der monatlichen Abrechnung für unterschiedliche Nutzergruppen sowie der zuverlässigen Erreichbarkeit als Ansprechpartner – etwa beim Onboarding oder im Störungsfall.

Der Betrieb von Ladeinfrastruktur erfordert regelmäßige Wartung und fachgerechte technische Betreuung.
Wann sich Outsourcing im Ladepark-Betrieb anbietet
Unternehmen, die diese Aufgaben nicht selbst übernehmen wollen oder mit ihrem aktuellen Betreiber unzufrieden sind, können den Betrieb ihrer Ladeinfrastruktur an einen spezialisierten Dienstleister abgeben. Bei dessen Auswahl sollten sie darauf achten, dass er zentrale Anforderungen erfüllt, um effiziente Prozesse und einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
Wie bestehende Ladepunkte technisch eingebunden werden müssen
Der Dienstleister sollte für den Betrieb von Ladestationen über eine leistungsfähige technische Plattform verfügen, die idealerweise bereits bei verschiedenen Unternehmen im Einsatz ist. Er sollte in der Lage sein, bestehende Ladepunkte unterschiedlicher Hersteller technisch nahtlos anzubinden. Vor der Inbetriebnahme müssen dabei die technischen Voraussetzungen sowie die Eichrechtskonformität gemäß MessEG und MessEV sorgfältig geprüft werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Wie unterschiedliche Nutzergruppen korrekt abgerechnet werden
Die meisten Unternehmen mit eigener Ladeinfrastruktur haben unterschiedliche Nutzergruppen, bei denen die Ladekonditionen variieren – etwa Dienstwagenfahrer, Mitarbeitende mit Privatfahrzeugen oder Gäste. Auch die eingesetzten Zugangsmedien reichen von Ladekarten über RFID-Chips bis hin zu Apps. Ein externer Betreiber muss diese Nutzergruppen und Konditionen systemseitig abbilden und Ladevorgänge automatisiert abrechnen können, um Fehler zu minimieren.

Sebastian Wietel ist Leiter Betrieb & Service bei der Chargemaker und verantwortet die strategische Weiterentwicklung und Steuerung von Betriebs- und Servicemodellen für Ladeinfrastruktur.
Warum Nutzerbetreuung beim Laden entscheidend ist
Da Flotten in der Regel schrittweise elektrifiziert werden, müssen regelmäßig neue Mitarbeitende an das Laden herangeführt werden. Ein externer Betreiber sollte daher die Nutzerbetreuung übernehmen – als Ansprechpartner beim Onboarding, im Störungsfall rund um die Uhr sowie bei administrativen Vorgängen wie Abmeldungen.
Wie eine rechtssichere Abrechnung von Ladevorgängen gelingt
Die monatliche Abrechnung für betriebliches Laden ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben und unterschiedlicher Nutzungsprofile komplex. Externe Dienstleister sollten in der Lage sein, Abrechnungen auf Basis eichrechtskonformer Ladepunkte automatisiert und rechtssicher zu erstellen. Ebenso wichtig ist es, gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen und Prozesse gegebenenfalls anzupassen.

RFID-Karten oder -Chips ermöglichen die nutzerbezogene Abrechnung von Ladevorgängen.
Wie Ladepark-Monitoring Ausfälle reduziert
Ein automatisches Echtzeit-Monitoring sollte jederzeit Auskunft über Zustand und Betriebsbereitschaft der Ladepunkte geben. Fernentstörung oder Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb definierter Zeiträume erfolgen, um die Verfügbarkeit für die Nutzer sicherzustellen.
Welche Wartungspflichten Betreiber von Ladeinfrastruktur beachten müssen
Die Instandhaltung von Ladestationen ist durch gesetzliche Anforderungen wie DGUV V3 oder DIN VDE 0105-100/A1 sowie durch Herstellervorgaben geregelt. Dienstleister müssen diese Anforderungen kennen, Wartungsintervalle einhalten und die Maßnahmen dokumentieren.
Wie sich dienstliche Wallboxen zu Hause integrieren lassen
Besonders anspruchsvoll ist der Betrieb dienstlich genutzter Wallboxen bei Mitarbeitenden zu Hause. Hier stellen sich Fragen nach der Eichrechtskonformität, dem Eigentum an der Wallbox sowie der sauberen Trennung privater und dienstlicher Ladeverbräuche. Erfahrene Dienstleister integrieren auch diese Wallboxen in bestehende, automatisierte Prozesse und binden sie in ein durchgängiges Gesamtkonzept ein.







