Rauchverbot im Firmenwagen Weg mit der Kippe!

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Einige Bundesländer wollen ein Rauchverbot im Firmenwagen durchsetzen. Zeit für Fuhrparkchefs, ihre Car-Policy auf den neuesten Stand zu bringen.

Axel Schäfer vom Fuhrparkverband ist bekannt für klare Worte. Auch zum Thema Rauchen im Firmenwagen vertritt er eine eindeutige Linie: "Wir empfehlen ein absolutes Rauchverbot im Dienstwagen." Als Gründe nennt er eine erhöhte Unfallgefahr, den Gesundheitsschutz für Fahrer und Mitreisende sowie den Werterhalt des Firmenautos. Schon aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers könne ein absolutes Rauchverbot in Dienstwagen notwendig sein, auch für E-Zigaretten. Bereits vor Jahren stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass Arbeitgeber und Betriebsrat ein solches Verbot für Betriebsräume verhängen dürfen.

Das sieht man beim Finanzdienstleister MLP aus Wiesloch ganz ähnlich. "Bei uns gilt in Dienstfahrzeugen ein generelles Rauchverbot, das auch im Dienstwagenüberlassungsvertrag verankert ist", sagt der Leiter des Controllings, Benno Günther. Wer dagegen verstößt, muss bei Rückgabe des Wagens eine Ozonbehandlung bezahlen.

Tatsächlich könnte Rauchen am Steuer den Dienstwagenfahrer noch viel teurer zu stehen kommen – selbst wenn es der Arbeitgeber nicht explizit ­verbietet. "Wird ein Unfall tatsächlich durch Rauchen verursacht, etwa weil sich der Fahrer nach einer heruntergefallenen Zigarette bückt, müsste die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente wegen fehlender Unfallkausalität ablehnen", erläutert Susan Haustein von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Rauchen gelte als private, nicht versicherte Tätigkeit. Allerdings muss die Berufsgenossenschaft beweisen, dass das Rauchen wesentlich zum Unfall beigetragen hat, selbst wenn eine private Autoversicherung ein Mitverschulden durch Rauchen unterstellt. In beiden Fällen dürfte das oft schwerfallen.

In der Praxis ist das Rauchverbot aber bisher vor allem bei auch privat genutzten Dienstwagen eher weniger ein Thema. Manche von uns befragten Unternehmen haben dazu keine klare Regelung, andere sehr wohl. Klare Regelungen gibt es beispielsweise bei Datev aus Nürnberg. Während in Pool-Fahrzeugen, Minibussen, Lieferfahrzeugen sowie anderen rein dienstlich gentutzten Fahrzeugen ein grundsätzliches Rauchverbot gilt, sind die Vorschriften für auch privat genutzte Dienstwagen weniger streng. Hier ist das Rauchen nicht explizit untersagt.

Aktives und passives Rauchen sind bekanntermaßen gesundheitsschädlich. Darüber gibt es in der Medizin einen breiten Konsens. Im kleinen Raum Auto dürfte die Gesundheitsgefahr noch viel größer sein. Angesichts der ­öffentlichen Diskussion um das Rauchverbot in Privatfahrzeugen, wenn Dritte geschädigt werden können, sollten Firmen auf ihren guten Ruf bedacht sein. Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Cosmos-Direkt-Versicherung haben schon 62 Prozent der Autobesitzer in ihrem Privatfahrzeug ein totales Rauchverbot verhängt. Flottenmanager sollten ihnen folgen und ein klares Verbot in die Car-Policy schreiben. Immerhin sind sie für alles mitverantwortlich, was im Dienstwagen passiert.