Dienstwagenregelungen gehören zu den komplexesten Bereichen der betrieblichen Mobilität – besonders seit Elektroautos, Hybridmodelle und unterschiedliche Förderlogiken den Markt prägen. Unternehmen kämpfen zunehmend mit unklaren Bemessungsgrundlagen, divergierenden Steuerregeln und Themen wie Blockiergebühren oder Ladeprivilegien. Genau hier setzt Wolfgang Zorn an, Verbandssteuerberater beim Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM). Er begleitet Fuhrparks, Lohnbüros und Geschäftsführungen seit Jahren durch den steuerlichen Dschungel – praxisnah und mit Blick für wirtschaftliche Folgen. Im Interview erklärt er, warum viele Fehler systembedingt sind, welche Erleichterungen wirklich helfen würden und wo Firmen gerade besonders gründlich hinsehen sollten.
Herr Zorn, viele Unternehmen schrecken vor der steuerlichen Komplexität bei E-Dienstwagen zurück. Wo entstehen die größten Missverständnisse?
Die Dynamik der Gesetzgebung sorgt für Unsicherheiten. Die Grenzen für die 0,25-, 0,5- oder 1-Prozent-Methode wurden mehrfach verändert, für Hybridfahrzeuge gelten andere Regeln, und zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer gibt es unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. All das führt zu Fehlern und Frust – bei Fuhrpark, Lohnbuchhaltung und Mitarbeitenden. Trotzdem bleibt der Dienstwagen ein starkes Instrument der Mitarbeiterbindung.
Ein Dauerbrenner ist die Blockiergebühr. Warum ist das steuerlich so heikel?
Weil es dazu keinerlei Stellungnahme der Finanzverwaltung gibt – keine einzige. Unternehmen stehen damit im luftleeren Raum. Das Amtsgericht Karlsruhe hat zwar entschieden, dass Blockiergebühren in AGB zulässig sind, aber steuerlich ist offen, ob sie als Reisenebenkosten, Ladekosten oder geldwerter Vorteil gelten. Persönlich tendiere ich dazu, sie den Ladekosten zuzuschlagen. Aber eine rechtssichere Antwort gibt es schlicht nicht.
Welche steuerlichen Vereinfachungen würden Unternehmen und Lohnabrechnung wirklich entlasten?
Ich würde die Pauschalwertmethode etwas erhöhen und im Gegenzug die komplizierte Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte streichen. Außerdem sollten Bemessungsgrundlagen für Umsatzsteuer und Einkommensteuer endlich vereinheitlicht werden. Das wäre ein echter Befreiungsschlag für alle Lohnbüros.
Lohnt sich die Elektrifizierung denn steuerlich überhaupt?
Ja – sofern man es richtig gestaltet. Das steuerfreie Laden ist ein echter Vorteil für Mitarbeitende. Unternehmen wiederum können die Ladeinfrastruktur steuermindernd geltend machen. Bei guter Gestaltung entsteht eine Win-win-Situation – teils sogar mit Sozialabgabenersparnis.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Die Dienstwagenbereitstellung lohnt sich nach wie vor. Bei Verbrennern spart eher das Unternehmen, bei E-Fahrzeugen eher der Mitarbeitende. Wichtig ist, die Vorteile transparent zu machen: Viele Mitarbeitende sehen nur den Lohnzettel, nicht jedoch die tatsächliche Entlastung bei Leasingraten, Versicherungen oder Wartung. Gute Kommunikation ist hier entscheidend.
Live erleben können Sie Wolfgang Zorn am 25./26. November auf der Nationalen Konferenz für Betriebliche Mobilität in Heidelberg. www.nakobemo.de







