Steuerregeln für E-Dienstwagen und Poolautos

Steuerregeln für Dienstwagen
E-Auto-Förderung und Poolwagen im Blick

Die steuerliche Förderung von Elektroautos läuft bis 2030 weiter. Gleichzeitig geraten Poolfahrzeuge stärker in Betriebsprüfungen. Für Unternehmen zählt vor allem ein Detail beim Zeitpunkt der Überlassung.

Dienstwagen-Fahrer steckt Ladestecker in ein Elektroauto an einer Ladestation.
Foto: kckate16GettyImages@viaCanva

Steuerregeln für Firmenwagen im Überblick

Bei Firmenwagen entscheidet oft ein Detail über die steuerliche Behandlung: der Zeitpunkt der Überlassung an den Mitarbeiter. Gleichzeitig gelten für Elektrofahrzeuge und Poolautos eigene Regeln, die Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Car Policies berücksichtigen müssen.

Eine Rolle spielen dabei unter anderem die Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie steuerliche Fragen rund um Poolfahrzeuge. Für Unternehmen ist vor allem entscheidend, wann ein Fahrzeug erstmals einem Mitarbeiter zur privaten Nutzung überlassen wird. Dieses Datum ist maßgeblich für die steuerliche Behandlung.

Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis 2030

Die Regelungen zur Förderung der Elektromobilität gelten bis zum Jahr 2030. Im BMF-Schreiben vom 5. November 2021 sind die gesetzlichen Grundlagen definiert und erläutert. Seit 2019 gilt für betriebliche Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge grundsätzlich eine Halbierung der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) bei der Firmenwagenbesteuerung.

Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gilt die Halbierung der Bemessungsgrundlage jedoch nur, wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer hat oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine beträgt:

  • 1.1.2019 bis 31.12.2021 = 40 Kilometer
  • 1.1.2022 bis 31.12.2024 = 60 Kilometer
  • ab 1.1.2025 = 80 Kilometer

Steuerliche Bewertung reiner Elektrofahrzeuge

Bei reinen Elektrofahrzeugen wird seit 2020 ein Viertel der Bemessungsgrundlage angesetzt, wenn das Fahrzeug keine Kohlenemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bei privater Nutzungsüberlassung bis 31.12.2023 den Betrag von 60.000 Euro nicht übersteigt.

Für nach dem 31.12.2023 überlassene Fahrzeuge dieser Art ist die Obergrenze auf 70.000 Euro und nach dem 30.06.2025 nochmals auf 100.000 Euro angehoben worden.

Es gibt somit viele zeitliche Geltungsbereiche. Dabei ist zu beachten, dass es bei diesen Zeitgrenzen nicht auf das Bestell-, Herstellungs- oder Zulassungsdatum ankommt, sondern auf das Datum der erstmaligen Firmenwagenüberlassung an einen Arbeitnehmer zur Privatnutzung. Dies gilt auch bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten.

Steuerliche Regeln für Poolfahrzeuge im Unternehmen

Ein Poolfahrzeug ist ein Fahrzeug der Unternehmensflotte, das keinem festen Fahrer zugewiesen ist. Diese Fahrzeuge stehen in der Regel Außendienstmitarbeitern für dienstliche Zwecke zur Verfügung.

Eine private Nutzung von Poolfahrzeugen ist in vielen Betrieben nicht erlaubt und kann über Fahrtenbücher kontrolliert werden. Dies ist allerdings für alle Beteiligten mit Aufwand verbunden und kann bei unvollständiger Dokumentation steuerliche Risiken bergen. Bei einem arbeitsvertraglichen Nutzungsverbot von Privatfahrten muss als Nachweis kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden.

Wann bei Poolfahrzeugen ein geldwerter Vorteil entsteht

Bei Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes sowie bei dienstlichen Fahrten, die an der Wohnung des Mitarbeiters beginnen oder enden, ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen.

Bei genehmigter gelegentlicher Privatnutzung eines Poolfahrzeugs – maximal fünf Kalendertage pro Monat – muss ein geldwerter Vorteil je Privatkilometer mit 0,001 Prozent des Listenpreises versteuert werden.

Poolfahrzeuge in Betriebsprüfungen

Bei Steuerprüfungen wird die Nutzung aus Fahrzeugpools zunehmend genauer betrachtet. Prüfer fragen regelmäßig nach, ob Poolfahrzeuge privat genutzt werden und ob dafür klare schriftliche Regelungen bestehen.

Fehlende oder unklare Dokumentationen können zu steuerlichen Nachforderungen führen. Unternehmen sollten daher Nutzungsverbote, Dienstwagenrichtlinien und interne Regelungen entsprechend dokumentieren.