Das war ein teures Frühstück. Kurz nachdem er an einem Samstagmorgen um sechs Uhr in einer Bäckerei in Montabaur zu Gast war, fand ein Autofahrer einen Zahlungsbescheid über 30 Euro in seinem Briefkasten. Freilich nicht für Croissants und Cappuccino, sondern für das Parken. Denn die Stellflächen überwacht eine Firma im Auftrag von Aldi Süd, deren Filiale neben anderen Supermärkten und besagter Bäckerei steht. Und die am Samstag erst um sieben Uhr öffnet.
Private Parkraumkontrolle vor Supermärkten
Da das Parken außerhalb deren Geschäftszeiten untersagt ist, wurde der hungrige Frühaufsteher eines Vertragsverstoßes bezichtigt. Und damit ist er nicht allein: Immer öfter überwachen in Deutschland Fremdfirmen per Kamera und Kennzeichen-Erkennung die Parkflächen vor Discountern und Supermärkten – und kassieren von jenen ab, die sich angeblich nicht an die ausgeschilderten Regeln halten.

Ladesäulen von Aldi sind verkehrsgünstig gelegen, und liefern bis 22 Kilowatt Wechselstrom für nur 29 Cent pro kWh.
"Die Überwachung der Parkflächen erfolgt durch externe Dienstleister, die im Auftrag von Aldi Süd oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer tätig werden", erläutert der Discounter auf Nachfrage. Etwa dann, wenn zu viele Park-Schnorrer ihre Fahrzeuge dort abstellen: "Die Entscheidung zur Überwachung basiert auf lokalen Gegebenheiten, etwa einer erhöhten Zahl unberechtigt parkender Fahrzeuge. Durch diese Maßnahmen kann Aldi Süd seiner Kundschaft ausreichend Parkflächen zur Verfügung stellen."
Wenn Kunden trotzdem zahlen sollen
Das ist soweit durchaus legitim. Allerdings fühlen sich vermehrt auch zahlende Kunden zu Unrecht der Parkplatz-Erschleichung bezichtigt. Denn offenbar kassieren die Fremdfirmen stur nach Schema F, ohne örtliche Begebenheiten zu berücksichtigen. So musste eine Rewe-Kundin, die ihr Elektroauto drei Stunden an einer Säule der Mainzer Filiale geladen hatte, 30 Euro an die Parkfirma überweisen. Die gestattet nämlich nur 90 Minuten. Gut aufpassen sollten etwa auch jene, die ihr Elektroauto an einer Supermarkt-Säule laden wollen.

Aldi legt nach eigenen Aussagen großen Wert auf nachhaltige Mobilitätsangebote und stellt an zahlreichen Filialen insgesamt über 1.700 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Verwirrende Regeln am Aldi-Ladepunkt
Beispielhaft verwirrend ist beispielsweise die Situation in Neuried, einem Städtchen am südwestlichen Stadtrand von München. Seit Kurzem überwacht eine Fremdfirma den Parkplatz der dortigen Aldi-Süd-Filiale, und beschränkt die Standzeit auf drei Stunden zwischen sieben und 20 Uhr. Für die dort installierten Wechselstromsäulen gibt Aldi Süd auf seiner Homepage aber ausdrücklich eine Öffnungszeit von sechs bis 22 Uhr an. Darauf verließ sich auch der Autor dieses Artikels – woraufhin er eine Strafe von 35 Euro zahlen sollte.
Mittlerweile hatte der Discounter ein Einsehen und stornierte sein Knöllchen. Ausdrücklich "einmalig" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Auf Deutsch: Der Ärger dürfte weitergehen. So ist Parken vor dieser Filiale an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Dabei werden diese Säulen, wie viele im Lande, auch dann gerne genutzt, wenn das Ladengeschäft selber geschlossen ist. Denn sie sind verkehrsgünstig gelegen, und liefern bis 22 Kilowatt Wechselstrom für nur 29 Cent pro kWh, und akzeptieren als einzige in der Gegend auch Zahlung per Kreditkarte. Das nährt das gewünschte Image von Aldi Süd als servicefreundlichem und nachhaltigem Discounter. Nun funken hier und anderswo die Überwachungsfirmen mit ihren Sonntagsparkverboten dazwischen – freilich im Auftrag der Supermärkte.
Aldi Süd verweist auf Ladesäulen-Regeln vor Ort
Darauf angesprochen reagierte Aldi Süd mit einer ausweichenden Stellungnahme: Man lege "großen Wert auf nachhaltige Mobilitätsangebote“ und stelle an zahlreichen Filialen insgesamt über 1.700 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Die Nutzung dieser Ladesäulen ist ausdrücklich im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie von Aldi Süd und wird auch außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten ermöglicht, sofern dies vor Ort entsprechend ausgewiesen ist." Wie so etwas aussehen könnte, zeigt etwa eine Filiale in Erlangen: Dort können Kunden, die Wechsel- oder Gleichstrom laden, den entsprechenden Beleg hochladen und sich so von der Parkzeit-Limitierung befreien lassen.
Verbraucherschützer greifen ein
Möglicherweise macht es dann doch Eindruck, dass sich parkende Kunden nicht mehr alles gefallen lassen – und das mittlerweile auch Unterstützung von offizieller Seite erhalten. So schaltete sich die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein, weil ein Parkraum-Bewirtschafter die AGB, auf die er sich beruft, auf einem Schild in Mini-Schriftgröße von nur vier Millimetern verkündet hatte. Auch eine Klausel, dass Autofahrer das entsprechende Geschäft besuchen müssten, sei "überraschend" – schließlich könne das ja auch der Beifahrer tun.
Eine Abmahnung zeigte Wirkung, die Firma lenkte ein und entfernte die Schilder erst einmal wieder. Möglicherweise tauchen sie in veränderter Form wieder auf, aber das Beispiel zeigt: Auch auf Privatgelände kann nicht jeder die Autofahrer so abkassieren, wie es gerade am einfachsten erscheint.








