Kreisverkehr richtig nutzen: Regeln und Tipps

Sicher durch den Kreisverkehr
Das muss beim Ein- und Ausfahren beachtet werden

Kreisverkehre sind effizient – wenn man die Regeln kennt. Wer Vorfahrt, Blinker, Spuren und Sonderrechte beachtet, fährt entspannter und sicherer durch jeden noch so kleinen oder großen Kreisel. Alle Regeln im Ratgeber.

Kreisverkehr 2025
Foto: Mercedes

Für manche Autofahrer gleicht die Fahrt durch den Kreisverkehr einem kleinen Abenteuer. Doch weder das Gesetz des Stärkeren noch das Motto "Augen zu und durch" führen hier zum Ziel. Wer die Regeln kennt, passiert den Knotenpunkt souverän – und mit Stil.

Zwei Schilder machen einen echten Kreisverkehr

Nicht jede runde Straßenführung ist automatisch ein Kreisverkehr im rechtlichen Sinn. Ein echter Kreisverkehr ist eindeutig gekennzeichnet: An jeder Einfahrt müssen die Verkehrsschilder 205 ("Vorfahrt gewähren") und 215 ("Kreisverkehr") stehen. Fehlt eines dieser beiden Zeichen, handelt es sich lediglich um einen sogenannten kreisförmigen Knotenpunkt – und damit gelten andere Verkehrsregeln.

Vorfahrt, Fahrtrichtung und Verhalten im Kreisel

Im echten Kreisverkehr haben die Fahrzeuge Vorrang, die sich bereits im Kreisel befinden. Einfahrende müssen warten, sofern andere Verkehrsteilnehmer herannahen. Idealerweise nähert man sich einem Kreisverkehr mit reduziertem Tempo, um rechtzeitig reagieren zu können. Ist der Kreis frei oder das sich nähernde Fahrzeug noch weit genug entfernt, darf eingefahren werden. Innerhalb des Kreisverkehrs wird gegen den Uhrzeigersinn gefahren – so lange, bis die gewünschte Ausfahrt erreicht ist.

Richtig blinken spart Missverständnisse

Ein häufiger Irrtum betrifft den Blinker. Beim Einfahren in den Kreisverkehr wird grundsätzlich nicht geblinkt. Erst beim Verlassen der Kreisbahn ist der rechte Blinker zu setzen, um das Abbiegen anzuzeigen und anderen Verkehrsteilnehmern – etwa Fußgängern oder Radfahrern – die Absicht deutlich zu machen.

Parken verboten – Mittelinsel tabu

Das Parken ist im Kreisverkehr nicht erlaubt – weder auf der Fahrbahn noch auf der Mittelinsel. Sollte es zu einer Panne kommen, ist das Fahrzeug möglichst so abzustellen, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Die Mittelinsel selbst darf nicht überfahren werden, auch wenn sie baulich nicht erhöht ist. Ebenso tabu ist der innere Markierungsring, der gelegentlich in kleineren Kreisverkehren zu finden ist. Eine Ausnahme besteht lediglich für lange Fahrzeuge wie Busse oder Lkw, die den Radius des Kreisverkehrs sonst nicht bewältigen könnten.

Mehrspurige Kreisel: Spurwahl ist entscheidend

Mehrspurige Kreisverkehre erfordern besondere Aufmerksamkeit. Wer einfahren möchte, sollte sich bereits vorher passend zur geplanten Ausfahrt einordnen. Für Abfahrten an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt eignet sich die rechte Spur, während weiterführende Fahrten auf einer inneren Spur beginnen können. Wer innerhalb des Kreisverkehrs die Spur wechselt, muss blinken und auf andere Fahrzeuge achten – insbesondere auf jene auf der Außenspur, denen beim Verlassen des Kreisels Vorrang zusteht.

Radfahrer im Kreisverkehr: Rechte und Pflichten

Für Radfahrer gelten im Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Regeln wie für Autofahrer. Sie müssen beim Einfahren die Vorfahrt gewähren, den Kreisel gegen den Uhrzeigersinn befahren und beim Verlassen Handzeichen geben. Existiert eine baulich abgetrennte Radspur rund um den Kreisverkehr, besteht in der Regel Nutzungspflicht. Auf diesen separaten Spuren haben Radfahrer häufig Vorrang, wie etwa auch beim Queren der Zu- und Ausfahrten – es sei denn, es ist ausdrücklich anders geregelt. Hier lohnt sich speziell in Kreisverkehren ein wachsamer Blick auf die jeweilige Beschilderung, denn die Vorfahrtslage kann sich selbst innerhalb weniger Meter zwischen benachbarten Kreisverkehren unterscheiden. Was auf einer kommunalen Straße gilt, kann an einer Einmündung auf eine Bundesstraße ganz anders aussehen. Selbst wenn Autofahrer Vorfahrt vor querenden Radfahrern genießen, sollte man darauf gefasst sein, dass sich mancher Biker im Vorfahrtsrecht wähnt.

Fußgänger an Ein- und Ausfahrt beachten

Auch Fußgänger müssen beim Thema Kreisverkehr berücksichtigt werden. Besonders beim Verlassen des Kreisels ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Queren Fußgänger den Weg, sind sie gegebenenfalls durchzulassen – insbesondere, wenn ein Zebrastreifen vorhanden ist. Das gilt sowohl vor der Ein- als auch vor der Ausfahrt. Autofahrer sollten also rechtzeitig abbremsen und Fußgängern das sichere Überqueren ermöglichen.

Kreisförmiger Knotenpunkt: Andere Regeln

Abgrenzend zum Kreisverkehr ist der kreisförmige Knotenpunkt zu erwähnen. Solche Konstruktionen, oft in Wohngebieten zu finden, verfügen in der Regel nicht über vorfahrtregelnde Beschilderung. Hier gilt die Regel "rechts vor links". Auch das Blinken unterscheidet sich: Beim Ein- und Ausfahren ist jeweils der Blinker zu setzen.