Der Bundesrat hat am 21. November 2025 einen wichtigen Schritt hin zu strengeren Regeln beim Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr gemacht. Die Länder beschlossen eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, die Risiken des gleichzeitigen Konsums von Cannabis und Alkohol neu zu prüfen und mögliche gesetzliche Anpassungen vorzubereiten. Damit reagieren Politik und Sicherheitsgremien auf die wachsende Bedeutung des Themas seit der Teillegalisierung von Cannabis.
Kein sofortiges Mischkonsum-Verbot – aber klarer politischer Auftrag
Ein sofortiges gesetzliches Verbot des Mischkonsums wurde nicht beschlossen. Stattdessen bekräftigte der Bundesrat, dass die wissenschaftliche Grundlage und die tatsächlichen Unfallrisiken neu bewertet werden müssen. Grundlage dafür sind mehrere Initiativen aus den Ländern, die ein ausdrückliches Verbot von Alkohol-Cannabis-Kombinationen fordern – unabhängig davon, ob einzelne Grenzwerte eingehalten werden.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) unterstützt diese Linie und drängt auf rechtliche Klarheit. Mischkonsum sei „unberechenbar und lebensgefährlich“, betont DVR-Präsident Manfred Wirsch. Der DVR fordert, dass ein Verbot in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausdrücklich verankert wird. Bisher existiert zwar ein THC-Grenzwert für Cannabis, der aber für Mischkonsum keine eigene Regelung enthält.
Strengere Vorgaben für Medizinalcannabis gefordert
Parallel befasste sich der Bundesrat mit dem Umgang von Medizinal-Cannabis im Straßenverkehr. Mit dem starken Anstieg digitaler Verschreibungen ohne ausreichende ärztliche Begleitung wächst das Risiko missbräuchlicher Nutzung. Der DVR unterstützt deshalb die Pläne der Bundesregierung, die Vorgaben für medizinische Verordnungen zu präzisieren und die ärztliche Kontrolle zu stärken.
Die Sicherheitsorganisation warnt davor, dass Fahrerinnen und Fahrer mit hohem THC-Spiegel am Straßenverkehr teilnehmen könnten, weil ihnen die medizinische Begleitung fehlt. „Medizinalcannabis per Klick im Internet gefährdet alle im Straßenverkehr“, so Wirsch.
Besondere Regeln für Lkw-Fahrer
Auch die BG Verkehr bezieht klar Stellung: Für Berufskraftfahrer gelten ohnehin strengere Anforderungen an die Fahreignung. Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt zwar gelegentlichen Cannabiskonsum, allerdings nur, wenn eine klare und zuverlässige Trennung zwischen Konsum und Fahrtätigkeit gewährleistet ist.
Entstehen Zweifel – etwa durch Auffälligkeiten im Straßenverkehr –, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Besonders relevant ist dies bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse 2. Wird bei der Untersuchung ein Verdacht auf Cannabiskonsum festgestellt, kann ein zusätzliches Gutachten gefordert werden.
„Gelegentlicher Konsum“ bleibt juristisch unscharf
Ein Kernproblem bleibt die unpräzise Definition des Begriffs „gelegentlicher Konsum“ in der FeV. Die BG Verkehr weist darauf hin, dass dieser vor allem vom Begriff „regelmäßig“ abgegrenzt wird. Mehrfacher Konsum pro Woche gilt jedoch eindeutig nicht mehr als gelegentlich – und kann damit Zweifel an der Fahreignung begründen.
Was bedeutet das für Flotten?
Für Fuhrparkmanager und Unternehmensverantwortliche ist die Entschließung des Bundesrats ein wichtiges Signal. Die Regeln für Cannabis im Straßenverkehr könnten sich in den kommenden Monaten deutlich verschärfen.
Relevante Punkte für Flotten:
- Mischkonsum könnte mittelfristig vollständig verboten werden – unabhängig von Grenzwerten.
- Dienstwagenrichtlinien sollten frühzeitig um klare Hinweise zu Cannabis- und Alkoholkonsum ergänzt werden.
- Fahrer mit Medizinalcannabis benötigen künftig möglicherweise strengere Nachweise ärztlicher Betreuung.
- Fuhrparks mit Lkw-Flotten müssen die FeV-Anforderungen besonders beachten, da Kontrollen und MPU-Anordnungen zunehmen können.
Fazit: Keine neuen Sanktionen – aber ein Wendepunkt in der Debatte
Zwar wurde kein neues Gesetz beschlossen, doch die politische Stoßrichtung ist klar: Der Gesetzgeber will die Risiken des Cannabis-Alkohol-Mischkonsums neu bewerten und problematische Lücken im bestehenden Recht schließen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Themen Fahreignung, Konsumtrennung und Dienstwagen-Compliance gewinnen an Bedeutung – und künftige Anpassungen der Rechtslage sind wahrscheinlich.








