Angefahrener Fußgänger : Leichtsinniger Fußgänger haftet

Angefahrener Fußgänger
Leichtsinniger Fußgänger haftet

Fährt ein Auto einen Fußgänger an, trägt der Fahrer eine Mitschuld – fast immer.

Octavia Facelift
Foto: Skoda

Das OLG Hamm aber übertrug einem Fußgänger die alleinige Haftung. Der wollte eine vielbefahrene Straße an einer Stelle überqueren, an der es keinen Überweg gab. Dadurch habe er sich in unverantwortlicher Weise selbst gefährdet, ihn treffe das alleinige Verschulden für den folgenden Unfall, urteilten die Richter. In einem solchen Fall trete die Betriebsgefahr des Autos zurück und der Fußgänger müsse für den gesamten Schaden aufkommen (AZ: 6 U 59/12).