Duplex-Garage: Kein Ersatz trotz Schaden

Rechtsprechung zur Duplex-Garage
Kleines Schild, kein Schadenersatz

Ein Autobesitzer fordert über 10.000 Euro Schadenersatz nach einem Unfall in einer Duplex-Garage. Doch das Landgericht weist die Klage ab – wegen Bedienungsanleitung und eines zu unauffälligen Hinweises.

Duplex-Parksystem in einer Tiefgarage mit geparkten Fahrzeugen auf zwei Ebenen und nummerierten Stellplaetzen
Foto: © KI-generiertes Bild / Symbolbild

Duplex-Garage: Unfall durch zu hohes Fahrzeug

Manchmal scheitert ein Schadensersatzprozess nicht an großen Rechtsfragen, sondern an einem zu kleinen Schild. So geschehen vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen in einem eher kuriosen Fall mit einer Duplex-Garage: Ein Autobesitzer blieb nach einem Schaden an seinem oben geparkten Wagen auf den Kosten sitzen, weil sein privater Warnhinweis nach Ansicht des Gerichts zu unauffällig war.

Schaden an Hebebühne: Über 10.000 Euro gefordert

Auslöser des Streits war ein Unfall beim Hochfahren der Parkanlage. Einer von mehreren Garagennutzern besaß einen Wagen, der einige Zentimeter höher war als laut Bedienungsanleitung der Duplex-Garage zulässig. Der Halter wies die Mitnutzer per Aushang darauf hin und bat, die Hebebühne nie ganz hochzufahren. Es kam, wie es kommen musste: Genau das geschah jedoch. Der Halter des so beschädigten Autos verlangte Schadenersatz und Nutzungsausfall – insgesamt mehr als 10.000 Euro.

Landgericht: Bedienungsanleitung entscheidend

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Wer eine Duplex-Garage bediene, dürfe sich grundsätzlich an der offiziellen Bedienungsanleitung orientieren. Und die habe hier ein vollständiges Hochfahren der Plattform vorgesehen und ein Anhalten in Zwischenpositionen sogar untersagt. Zudem war der private Warnhinweis nach Gerichtsauffassung zu leicht zu übersehen. Das Schild sei klein gewesen, mit kleiner Schrift versehen und farblich kaum von der Betonwand zu unterscheiden. (Az. 4 O 116/25).