OVG: Halter ist, wer im Register steht

Fahrtenbuch nach Verstoß
Zulassung reicht für Fahrtenbuchauflage

Bei Verkehrsverstößen darf sich die Behörde auf den Zulassungsinhaber stützen. Der wirtschaftliche Nutzer muss nicht gesondert ermittelt werden – ein Urteil mit hoher Relevanz für Dienstwagen-Flotten.

Vimcar Fahrtenbuch 2025
Foto: Vimcar

Wer muss nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrtenbuch führen? Laut einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 8 B 691/22) ist das in der Regel die Person, die im Fahrzeugregister als Halter eingetragen ist – selbst wenn ein anderer die tatsächliche Kontrolle über das Fahrzeug hat.

Tochter fährt – Vater wird belangt

Im konkreten Fall ging es um eine Fahrtenbuchauflage nach einem nicht aufgeklärten Verkehrsverstoß. Die Behörde wandte sich an den Vater, der als Zulassungsinhaber im Register stand. Dass eigentlich die Tochter das Auto nutzte und auch wirtschaftlich betrieb, spielte für die Behörde keine Rolle. Der Vater konnte keine ausreichenden Gegenargumente liefern – die Auflage trat in Kraft.

Kein Anspruch auf Anhörung für wirtschaftlichen Nutzer

Die Tochter, die das Auto tatsächlich nutzte, stellte daraufhin einen Eilantrag gegen die Fahrtenbuchauflage – mit dem Argument, sie sei nie offiziell angehört worden. Doch das Gericht lehnte ab: Die Behörde müsse nicht prüfen, ob der eingetragene Halter auch der wirtschaftliche Nutzer sei. Die Eintragung im Register reiche als Indiz aus.

Wirtschaftlicher Halter zählt rechtlich oft nicht

Der „wirtschaftliche Halter“ ist eine informelle Bezeichnung für die Person, die die laufenden Kosten eines Fahrzeugs trägt und es im Alltag nutzt – z. B. Kinder, die Autos der Eltern fahren. Solche Konstellationen sind vor allem in Familien oder im Fuhrpark üblich. Juristisch entscheidend bleibt aber in vielen Fällen der offiziell eingetragene Halter.

Relevanz für Flotten und Fahrzeugverantwortliche

Für Unternehmen bedeutet das: Wird ein Dienstfahrzeug auf die Firma zugelassen, bleibt diese auch bei Verstößen im Fokus der Behörde – selbst wenn das Auto einem Mitarbeiter zugeordnet ist. Wer Fahrtenbuchauflagen vermeiden will, sollte also nicht nur Fahrten sauber dokumentieren, sondern auch klären, wer offiziell Halter ist – und wer die Verantwortung trägt.