Nicht nur für Geschäftsreisende ein verlockendes Angebot: Wer über die App Mytaxi einen Wagen bestellte, musste nur den halben Fahrpreis bezahlen. Den Rest übernahm Daimler, zu dem das Portal gehört. Den etablierten Taxizentralen passte das nicht, sie fürchteten durch die Aktion eine Marktverdrängung und klagten.
Schon im November 2015 wies das Landgericht Köln eine Beschwerde des Taxi Ruf Köln wegen mangelnder Dringlichkeit zurück, vor dem Oberlandesgericht Köln bekam Taxi Ruf Köln aber Recht. Nun hat auch das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen Mytaxi bestätigt und folgt damit dem bundesweit gültigen Urteil des Frankfurter Landgerichts. Die Genossenschaft der Taxizentralen Taxi Deutschland erwirkte am 19. Januar 2016 die Einstellung aller Rabattaktionen von Mytaxi. Preisnachlässe auf den gesetzlich festgelegten Taxitarif seien rechtswidrig und bundesweit untersagt.