Das Parken an einer Bushaltestelle ist nicht gestattet. Das Parkverbot bezieht sich nicht nur auf den unmittelbaren Bereich am Haltestellen-Zeichen, sondern auch 15 Meter davor und danach sowie auf die angrenzenden Seitenstreifen oder Gehwege.
Darauf macht die R+V-Versicherung aufmerksam. Autofahrer, die dort parken, riskieren ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro. Ein kurzer Halt, um etwa eine Begleitperson ein- oder aussteigen zu lassen, ist dagegen meist erlaubt. Allerdings müssen Autofahrer sofort weiterfahren, sobald sich ein Bus nähert.