Das Wegschnappen einer Parklücke ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Platz gehört laut Straßenverkehrsordnung demjenigen, der ihn als erster "unmittelbar erreicht" (§ 12 Absatz 5 StVO).
Parkplatz wegschnappen ist verboten
Das gilt auch "wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden". Auch das Warten an einer gerade frei werdenden Parklücke ist von der Regelung gedeckt. Einem langsamen oder umständlichen Einparker den Platz wegzunehmen, ist demnach nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld belegt. Erreichen mehrere Autofahrer die Parklücke gleichzeitig, hat derjenige laut Gerichtsurteilen das Vorrecht, der die bessere Einfahrposition hat.