Parklücke weggenommen? Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

Parkplatzstreit
Wer zuerst kommt, parkt zuerst

Laut StVO gehört der Parkplatz dem, der ihn als Erster erreicht – warum das Wegschnappen einer Lücke als Ordnungswidrigkeit gilt und welche Bußgelder drohen.

Wer zuerst kommt, parkt zuerst
Foto: SPX

Das Wegschnappen einer Parklücke ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Platz gehört laut Straßenverkehrsordnung demjenigen, der ihn als erster "unmittelbar erreicht" (§ 12 Absatz 5 StVO).

Parkplatz wegschnappen ist verboten

Das gilt auch "wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden". Auch das Warten an einer gerade frei werdenden Parklücke ist von der Regelung gedeckt. Einem langsamen oder umständlichen Einparker den Platz wegzunehmen, ist demnach nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld belegt. Erreichen mehrere Autofahrer die Parklücke gleichzeitig, hat derjenige laut Gerichtsurteilen das Vorrecht, der die bessere Einfahrposition hat.