Waschanlagen-Urteil: Fahrer haftet für Schäden

Haftungsrisiko in der Waschanlage
Urteil: Falsch geparkt, selbst schuld

Wer sein Fahrzeug in einer Waschanlage falsch positioniert, haftet selbst für Schäden. Betreiber müssen die Anlagen nicht extra sichern – so ein Urteil des Landgerichts Lübeck mit Signalwirkung.

Urteil: Falsch geparkt, selbst schuld
Foto: deepblue4youGettyImages@viaCanva

Falsche Fahrzeugposition: Haftung beim Fahrer

Wer sein Auto falsch positioniert, haftet für eventuelle Schäden an der Waschanlage. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Reinigung auch startet, obwohl das Fahrzeug falsch eingestellt ist, wie sich wie sich aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck ergibt.

Urteil bestätigt Betreiberforderung

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin ihren Wagen mit dem Reifen auf der Führungsschiene der Reinigungsbrücke geparkt und das Programm gestartet, ohne die Positionierung des Autos noch einmal zu überprüfen. Den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 7.500 Euro wollte der Betreiber und ihrer Kfz-Versicherung ersetzt haben.

Gericht sieht klare Fahrlässigkeit

Das Landgericht urteilte im Sinne des Betreibers. Die Beklagte habe fahrlässig gehandelt. Sie habe auch nicht davon ausgehen können, dass die Anlage nicht starte, wenn das Fahrzeug nicht korrekt positioniert sei, zitiert "RA-Online" aus der Begründung. Eine derartige Konstruktion begründe auch kein Mitverschulden des Betreibers. Nutzungshinweise und die selbsterklärende Gestaltung der Anlage reichen demnach aus, um Schäden zu verhindern. (Az.: 5 O 22/21)