Wer in einer Einbahnstraße rückwärtsfährt, bewegt sich meist auf dünnem Eis. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem neuen Grundsatzurteil jetzt für klare Verhältnisse gesorgt: Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten – aber es gibt zwei Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist.
Die Ausnahmen: Wann Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße legal ist
Das BGH-Urteil (Az.: VI ZR 287/22) lässt nur zwei Szenarien zu, in denen Rückwärtsfahren erlaubt ist. Die erste Ausnahme betrifft das Einparken – wer eine Parklücke gefunden hat, darf dafür auch in einer Einbahnstraße zurücksetzen. Die zweite Ausnahme greift, wenn ein Fahrzeug rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt in die Einbahnstraße einfährt. Diese beiden Situationen sind nun vom obersten Gericht geregelt und bieten klare Handlungsanweisungen für Verkehrsteilnehmer.