Tempolimit bei Nässe: Feucht reicht nicht

Tempolimit bei Nässe
Wie nass muss die Straße sein?

Manche Tempolimits gelten nur bei Nässe. Doch wie feucht muss die Straße sein? Häufig sind die Urteile dann Auslegungssache der Richter.

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Foto: Mercedes

Nässe-Tempolimits gelten erst bei einem kompletten Wasserfilm auf der Fahrbahn. Ist der Asphalt nur feucht oder hat sich Regen lediglich in den Spurrillen gesammelt, gilt die am Straßenrand durch ein rechteckiges Zusatzschild markierte Geschwindigkeitsbeschränkung nicht.

Nässe-Urteile oft Auslegungssache

So sahen es der ARAG-Versicherung zufolge 1977 die obersten Bundesrichter in ihrer einschlägigen Grundsatzentscheidung (Az.: 4 StR 560/77), die heute noch vor Gericht in der Regel herangezogen wird. Generell bleiben Nässe-Fälle aber den Experten oft eine Einzelfallentscheidung und Auslegungssache.