Tempolimit ohne rechtliche Grundlage: Knöllchen können angefochten werden

Tempolimit ohne rechtliche Grundlage
Knöllchen können angefochten werden

Ein Tempolimit auf der Autobahn muss eine rechtliche Grundlage haben. Ohne diese sind Geschwindigkeitsbegrenzungen gerichtlich anfechtbar.

Autobahn
Foto: Norbert Böwing

Ein Tempolimit aufgrund einer Brückensanierung muss nach Abschluss der Arbeiten aufgehoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h auf einer Rheinbrücke beendet.

Die Brücke war im Jahr 2013 fertig saniert, das Tempolimit stehen geblieben. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten sei der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen, so die Richter. Eventuelle geplante weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorgriff. Blitzer hatten die Einhaltung des Tempolimits dort überprüft, geklagt hatte ein Autofahrer, der erwischt worden war. (AZ: 6 K 2251/13).