Die warme Jahreszeit ist da, alles blüht und sprießt. Wuchern Verkehrsschilder zu, hat das zur Folge, dass sie ihre Wirksamkeit verlieren, sprich: nicht mehr gelten. Bußgelder etwa wegen zu hoher Geschwindigkeit können dann nicht verhängt werden. Denn es gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Nach Ansicht des OLG Hamm muss ein Verkehrsteilnehmer die Anordnung des Verkehrszeichens ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen können (Az.: III 3 RBs 336/09).
Urteil : Schild muss erkennbar sein
Zugewucherte Verkehrsschilder gelten nicht

Foto: Juliane Bezold